Ungeklärter Tod eines einjährigen Mädchens

Die Staatsanwaltschaft Meiningen informierte hierzu in einer Pressemitteilung:
Am Dienstag, den 15. Januar, gegen 11 Uhr begab sich eine 23-jährige Frau mit ihrer Tochter zum Arzt.
Dieser konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Es ist von einer Todeszeit in den Nachtstunden vom 14. zum 15. Januar 2008 auszugehen. Weil die Todesursache ungeklärt ist, informierte der Arzt die Kriminalpolizei.

Die inzwischen durchgeführte Obduktion ergab als vorläufiges Ergebnis zwar keine Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung, jedoch ausgeprägte flächenhafte Hautaufweichungen am Gesäß und in den Leistenfalten. Ein Magen- und Darminhalt war nicht erkennbar. Das Kind litt an Flüssigkeitsmangel und Mangelernährung. Ein Verdursten oder Verhungern liegt jedoch nicht vor.
Die konkrete Todesursache steht noch nicht fest. Sie wird erst im Zuge weiterer histologischer und toxikologischer Untersuchungen ermittelt werden können.

Die alleinlebende Mutter wurde am Dienstagabend vorläufig festgenommen.

Sie ließ sich in einer ersten Vernehmung lediglich ausweichend ein und meinte, alles für ihre Kinder getan zu haben.
Die Vernehmung ist insgesamt noch nicht abgeschlossen.

Gegen die Mutter besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Ob ein Haftgrund vorliegt, wird derzeit noch geprüft. Zu diesem Zweck werden weitere Rücksprachen mit der Rechtsmedizin geführt.

Für die Unterbringung und Versorgung des 3½-jährigen Bruders des verstorbenen Mädchens wurde seitens des Jugendamtes des Wartburgkreises gesorgt.