Unter Alkohol zu schnell unterwegs

Die Polizei führte in der Ortslage Merkers Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei sollte gegen 16.45 Uhr ein Fahrzeugführer mit einem BMW angehalten werden, der mit 105 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen wurde.
Der BMW-Fahrer ignorierte den Anhalteposten und entzog sich einer Kontrolle durch Flucht. Kurze Zeit später wurde er in einer Gartenanlage in Hämbach gestellt. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 28-jährige Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung stand, mit dem Alcomaten wurden 1,49 Promille gemessen. Sein Fahrzeug war nicht pflichtversichert und damit für den Verkehr nicht zugelassen. Außerdem war die Gültigkeit der am BMW angebrachten Kennzeichen abgelaufen.
Der Führerschein des 28-Jährigen wurde sichergestellt, eine Blutentnahme veranlasst.
Allein für die Verkehrsordnungswidrigkeit – um 55 km/h die Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft überschritten, dabei wurde schon der Toleranzbetrag abgezogen – erwarten den Fahrzeugführer zwei Monate Fahrverbot, 175 EUR Bußgeld und vier Punkte in der Kartei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinwirkung stellt ein Vergehen dar und ist ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.

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