Unterschätzte Gefahr

Der Konsum von Drogen ist gefährlich. Das ist nichts Neues. Ebenso wenig wie die bestehende Gefahr, wenn unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen wird. Drogen greifen über das zentrale Nervensystem in die natürlichen Abläufe des Körpers ein. Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen werden beeinflusst. Ob stimulierend oder beruhigend und dämpfend – beide Ausprägungen können fatale Folgen haben, wenn ein Fahrzeug geführt wird. Wer berauscht oder betäubt am Straßenverkehr teilnimmt, stellt für sich und andere ein großes Risiko dar. Reaktionszeiten sind beispielsweise stark eingeschränkt oder der Fahrzeugführer sieht Dinge und Umstände, die in Wirklichkeit gar nicht existieren. Die Unfallgefahr ist stark erhöht.

Seit dem 01. Januar 2017 wurden im Schutzbereich der LPI Gotha in 144 Fällen im Rahmen einer Verkehrskontrolle Fahrzeugführer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln festgestellt. In sieben Fällen kam es zusätzlich zu Verkehrsunfällen, bei denen der oder die Fahrer/in unter Drogen stand.

Erst kürzlich kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem zwei Frauen leicht und der Fahrer schwer verletzt wurde. Ein 27-Jähriger geriet am Morgen des 02. Mai 2017 zwischen Leina und Gotha mit seinem Mercedes Sprinter auf die Gegenfahrbahn. Es kam zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden Mazda (Fahrerin 69 J., Beifahrerin 77 J.). Die zwei Frauen im Mazda mussten durch die Feuerwehr befreit werden und wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Mercedes-Fahrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Nach ersten Erkenntnissen stand der Fahrer unter dem Einfluss von Amphetaminen/Metamphetaminen. Unfallanalytische Erfahrungswerte lassen vermuten, dass der Fahrer seine Fahrttüchtigkeit nach dem Rausch falsch eingeschätzt hat. Kein seltenes Phänomen. Gerade nach dem Konsum stimulativer Substanzen braucht der menschliche Körper Erholung. Der „Kater“ nach diesem Rausch verursacht vor allem Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und depressive Stimmung. „Mal eine Nacht wieder ausschlafen“ reicht für viele Konsumenten bei weitem nicht aus. Je nach Konsumverhalten ist die Fahrtüchtigkeit erst nach mehreren Tagen wieder gänzlich hergestellt.

Wie Drogen die Wahrnehmung beeinflussen zeigte auch ein Fall, bei dem zwei Polizeibeamte in große Gefahr gebracht wurden. Am Abend des 19. April 2017 sollte ein Renault-Fahrer in Langewiesen einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der 35-Jährige ignorierte sämtliche Anhaltesignale und beschleunigte stattdessen. Er fuhr auf einen Wirtschaftsweg in Richtung einer Kompostieranlage. Vor einem verschlossenen Tor ging es für ihn nicht weiter. Die Kollegen stiegen aus und forderten den Mann durch die geöffnete Fensterscheibe auf, auszusteigen. Er tat nicht dergleichen, wendete und beschleunigte in Richtung des Polizeibeamten, der sich nur noch durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Der Renault-Fahrer rammte den Funkstreifenwagen und flüchtete in Richtung Ilmenau. Auf seiner Fahrt quer durch das Stadtgebiet überfuhr er zunächst einen von der Polizei eingesetzten „Stop-Stick“ und hielt an einer Verkehrsinsel am alten Porzellanwerk wiederum auf einen Polizeibeamten zu. Nachdem er erneut einen Streifenwagen rammte, verlangsamte er seine Fahrt und konnte an einer Kreuzung in der Bücheloher Straße von den Beamten über die Fahrertür aus dem Fahrzeug geholt werden. Unter massiver Gegenwehr konnte der 35-Jährige festgenommen werden. Ein Drogenvortest verlief positiv hinsichtlich Amphetamine. Außerdem wurden in dem Fahrzeug geringe Mengen an Crystal und Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Der Fahrer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Funkstreifenwagen waren durch den entstandenen Schaden von etwa 15.000 Euro nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Fahrzeugführer zeigte durch seinen Drogenkonsum ein hohes Maß an Selbstüberschätzung, Aggressivität und mangelnde Selbstkontrolle. Dieser Vorfall hätte für die Polizeibeamten schlimme Folgen haben können.

Von den Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer abgesehen, hat eine Fahrt unter Betäubungsmitteln auch rechtliche Folgen. Wer unter dem Einfluss von z.B. Cannabis, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy am Straßenverkehr – ohne Ausfallerscheinungen – teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kommen Fahrfehler, Gefährdungen oder ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat. Doch damit nicht genug, erfahrungsgemäß schließen sich Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafen, Freiheitsstrafen und lang andauernde Verfahren zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an. Für alle zukünftigen Führerscheinbesitzer ist noch interessant zu wissen, dass die Polizei bei Feststellungen von Jugendlichen mit Drogen eine Meldung an die Führerscheinstelle fertigt. Bei einer späteren Beantragung einer Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnisbehörde die vorliegenden Informationen zum Drogenkonsum mit in ihre Entscheidung mit einbeziehen.

Die Landespolizeiinspektion Gotha appelliert an jeden Verkehrsteilnehmer, unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilzunehmen und des Weiteren bei Drogenkonsum und Abhängigkeit Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Für weitere Informationen: www.polizei-beratung.de

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