Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Kindesmutter eingeleitet

Die im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens geführten umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben keinen Verdacht zum Vorliegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes.

Die Ermittlungsergebnisse der gerichtsmedizinischen Sektion am 29.12.2011 stützen diese Erkenntnisse. Bei der Sektion wurde zudem festgestellt, dass das Kind altersgerecht entwickelt war und sich in einem guten Pflege- und Ernährungszustand befand. Es wurden keine weiteren äußeren und inneren Verletzungen des Kindes festgestellt.

Das tot aufgefundene Kind war in den Abendstunden des 27.12.2011 durch die Mutter selbst mit einem Brustgeschirr im Kinderbett fixiert worden. Das Brustgeschirr war mit Stricken an das Bett gebunden. In der Nacht hat sich das Kind an dieser Fixierung stranguliert.

Folgerichtig wurde gegen die Mutter ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Misshandlung Schutzbefohlener im schweren Fall eingeleitet. Die 32-jährige Kindesmutter war noch am Nachmittag des 28.12.2011 aufgrund der unklaren Sachlage vorläufig festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Meiningen wird auf Grund der bisherigen Erkenntnisse in Ermangelung eines Haftgrundes keinen Haftbefehl gegen die Kindesmutter beantragen.

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