Verkehrssicherheitsaktion „Licht-Test“

Zum 63. Mal „Mehr Sicherheit durch gutes Licht“

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, richtete das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe gemeinsam mit der Deutschen Verkehrswacht die diesjährige Verkehrssicherheitsaktion „Licht-Test“ aus, welche bereits zum 63. Mal stattfand.

In der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2019 erhielten alle Kraftfahrzeugführer die Möglichkeit, die Lichtanlagen ihrer Fahrzeuge durch die Meisterbetriebe der Kraftfahrzeuginnungen oder bei den Prüfstellen der Automobilclubs und Überwachungsorganisationen kostenlos überprüfen und bei Bedarf korrigieren zu lassen. Das Motto der diesjährigen Aktion lautete „Mehr Sicherheit durch gutes Licht“.

Im Interesse der Verkehrssicherheit führte die Thüringer Polizei anlassbezogene Kontrollen zur bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „Licht-Test“ 2019 durch. Insgesamt wurden 9.233 motorisierte Fahrzeuge kontrolliert. Aus der nachstehenden Tabelle sind die festgestellten Mängel und getroffenen Maßnahmen ersichtlich.

Beleuchtung – Reifen – Hauptuntersuchung
Festgestellte Mängel: 1.328 – 46 – 376
Mitteilungen über Fahrzeugmängel: 600 – 28 – 242
Verwarnungen ohne Verwarngeld: 895 – 11 – 76
Verwarnungen mit Verwarngeld: 343 – 4 – 174
Anzeigen: 9 – 21 – 102

Bei jedem siebenten Kraftfahrzeug stellten die Kollegen Mängel an der Beleuchtung fest. Diese betrafen vor allem:
– einseitig defekte Hauptscheinwerfer
– defekte Kennzeichenbeleuchtungen
– defekte Standleuchten/Begrenzungsleuchten
– „blinde“ Reflektoren aber auch defekte sowie falsch eingestellte Hauptscheinwerfer

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Bei vielen kontrollierten Kraftfahrzeugen stellten die Beamten fest, dass sich die Fahrzeugführer bei schlechten Sichtverhältnissen auf die „Einschaltautomatik“ des Lichts verlassen. Diese Feststellung machten unsere Kollegen auch im vergangenen Jahr. Dabei unterschätzen die Verkehrsteilnehmer die Gefahrenregel „Sehen und gesehen werden“.

Wir möchten allen Fahrzeugführern bewusst machen, dass eine ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtungseinrichtung Bedingung für eine verkehrssichere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist.

Neben motorisierten Fahrzeugen kontrollierten die Beamten im Rahmen der Aktion 709 Fahrräder und sonstige Fahrzeuge. Aus der Tabelle sind die festgestellten Mängel und getroffenen Maßnahmen ersichtlich:

Beleuchtung – Sonstiges
Festgestellte Mängel: 24 – 22
Verwarnung ohne Verwarngeld: 151 – 12
Verwarnung mit Verwarngeld: 78 – 11
Anzeigen: 2

Bei der Kontrolle der Fahrradfahrer wurde erneut festgestellt, dass die Beleuchtung zwar vollständig und funktionsfähig war, jedoch nicht den Witterungsbedingungen entsprechend eingeschalten war. Auch für Fahrradfahrer gilt „Sehen und gesehen werden!“.

Thüringen (ots)

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