Vermeintliche Bedrohung mit einer Schusswaffe

Bereits am Sonntag, dem 20.03.2005, wurde die Polizei zu Hilfe gerufen, weil in Kaltennordheim im Wartburgkreis, ein 50-Jähriger einen Streit mit seiner Ehefrau hatte.
Der Sohn der Familie glaubte an eine Eskalation des Streites, da der 50-Jährige zum Zeitpunkt seiner Handlungen gegen 17.50 Uhr unter der Einwirkung von Alkohol stand. Weiter solle der 50-Jährige im Besitz von Waffen sein.
Ein großes Aufgebot von Beamten der Polizeiinspektion Bad Salzungen und der Kriminalpolizeiinspektion Suhl rückten an.
Ohne Widerstand ließ sich der 50-Jährige von den Beamten festnehmen, wurde aber in der Folge wieder nach Hause entlassen.

Bei Prüfung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt durch ihren Mann bedroht worden war. Der 50-Jährige hatte sich nach seinem Streit mit der Frau in sein Zimmer zurückgezogen und dort hatte sich beim Hantieren mit einer Pistole ein Schuss gelöst und war in den Fußboden eingedrungen. Eine unmittelbare Gefährdung anderer Personen bestand nicht.

Untersuchungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet und die Waffen sichergestellt.
Die Prüfung ergab, dass der 50-Jährige berechtigt im Besitz mehrerer Jagdgewehre und Pistolen ist. Berechtigungsnachweise (Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition für Jagdzwecke sowie Waffenschein) liegen vor.
Eine Abschlussentscheidung zur Sache wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft getroffen.

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