Warnmeldung der Polizei:
Bei «Ein-Cent-Überweisungen» Polizei anrufen!

Vor einer neuen Masche von Betrügern, um an Bankdaten heran zu kommen, warnt die Polizei.

Dabei gehen die Betrüger wie folgt vor:
– es werden viele Ein-Cent-Überweisungen an eine bestimmte Bankleitzahl kombiniert mit Zufallskontonummer verschickt.
– Erfolgt keine Fehlermeldung, heißt das «das Konto existiert»
– Das so erlangte Wissen ermöglicht den Betrügern, den Kontoinhaber durch Abbuchungen zu schädigen.

Was kann der Bürger tun:
– Sofort nach Feststellung einer Ein-Cent-Überweisung auf sein Girokonto die Bank verständigen und gegebenenfalls das Konto sperren lassen.
– Von der Bank die Kontodaten des Überweisenden geben lassen und umgehend an die Polizei wenden.

Achtung: Sollte auf dem Kontoauszug bei der Ein-Cent-Überweisung eine Telefonnummer für Rückfragen stehen, auf keinen Fall diese anrufen. Hier können sehr hohe Kosten anfallen!

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