Keine lange Freude am Autokauf

Zivilrechtliche Streitigkeiten führten am Ende zu einem Strafverfahren

Die Freude eines 43-jährigen Mannes aus dem Landkreis Gotha hielt nicht lange an, nachdem er am 20. Mai 2022 einen Pkw von einem Autohandel in Waltershausen kaufte.

Beide einigten sich im Vorfeld, nach Tätigung einer Anzahlung, die Fahrzeugpapiere sowie die Fahrzeugschlüssel an den Käufer zu übergeben. Der Käufer wollte aus nicht bekannten Gründen am 21. Mai 2022 vom Kaufvertrag zurücktreten und suchte, gemeinsam mit einem 61-jährigen Freund, den Autohandel auf.

Beide Parteien wurden sich über die Modalitäten zum Kaufgeschäft bzw. dessen Rückabwicklung nicht einig und gerieten in Streit. Der Streit eskalierte in der Folge derart, dass der Käufer und sein Freund auf den Verkäufer einschlugen und ihn dadurch verletzten. Auch die Jacke des Verkäufers wurde beschädigt.

Durch die hinzugerufene Polizei wurde eine Strafanzeige aufgenommen.(js)

Waltershausen – Landkreis Gotha (ots)

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