Wahl 2006: Landeswahlleiter informiert
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie ihre Beteiligung bis spätestens Dienstag, den 2. August 2005 schriftlich beim Bundeswahlleiter angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.