Änderungen bei der Riester-Rente 2018

LOHNENSWERTE VERBERSSERUNGEN FÜR VERBRAUCHER – Das Jahr 2018 hält eine Reihe von Veränderungen beim Thema Altersvorsorge bereit. Bei Thema Riester-Rente gibt es vorteilhafte Änderungen, weshalb sich eine Prüfung des eigenen Riester-Vertrags lohnt, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Das Jahr 2018 bringt einige lohnenswerte Verbesserungen bei der Riester-Rente. Die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag wird nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Eine Zusatzrente von monatlich 100 Euro bliebt unberücksichtigt. Für Geringverdiener wird so das Sparen in einen Riester-Vertrag attraktiver.

Die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer vom Staat erhält steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Damit sinkt bei gleichbleibenden Einkommen der Mindesteigenbeitrag des Riester-Sparers. Wer seinen Vertrag zulagenoptimiert besparen möchte, sollte diese Änderung zum Anlass nehmen seinen Riester-Vertrag zu überprüfen.

Fällt die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag sehr klein aus, darf diese in einer Summe ausgezahlt werden. Diese Auszahlung wird ab sofort geringer als bisher besteuert.

Für Riester-Verträge, die als betriebliche Altersvorsorge bespart werden, wurden bisher auf die zukünftige Rente Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Diese Beiträge fallen ab 2018 weg.

Der Verbraucherzentrale Thüringen berät zum Thema Riester sowie allgemein zu Finanzen und Versicherungen an den Standorten Altenburg, Erfurt, Gera, Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl. Weitere Änderungen bei den Themen Geld und Versicherungen gibt es hier ausführlich zum Nachlesen: www.vzth.de/node/7958

Anzeige