Elektroschrott richtig entsorgen

Verbraucherzentrale zum Black Friday – Mit offensiver Werbung locken Händler zum sogenannten Black Friday. Die ursprünglich aus den USA stammende Schnäppchenjagd insbesondere auf Unterhaltungselektronik hat sich inzwischen auch bei uns etabliert. Aber wohin mit den Altgeräten, wenn ein neues Hightech-Utensil ergattert wurde?

In elektronischen Geräten stecken viele Wertstoffe wie Metalle und seltene Erden. Sie gehören nicht in den Restmüll, sondern sollten recycelt werden. Denn je mehr Metalle wiederverwertet werden können, desto weniger neue Rohstoffe müssen abgebaut werden. Kommunen müssen deshalb für Elektroschrott Sammelstellen (Recyclinghöfe) vorhalten. Dort können private Verbraucher alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung zu Hause kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.

Seit 2016 sind auch Händler verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dabei gilt: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern müssen Elektrohändler auch dann abnehmen, wenn das Gerät nicht dort gekauft wurde oder zugleich ein Neugerät erstanden wird. Größere Elektrogeräte, zum Beispiel Waschmaschinen, Fernseher oder Kühlschränke, müssen Händler jedoch nur beim Erwerb eines neuen Produktes derselben Art abnehmen.

Auch Online-Händler sind in der Pflicht
Die Rücknahmepflicht gilt für Einzel- und Online-Händler, sofern sie auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen (stationärer Handel) oder mehr als 400 Quadratmeter Versand- und Lagerfläche für Elektrowaren haben (Online-Handel). Damit sind zumindest die Branchenriesen im Onlinehandel in der Rücknahmepflicht. Drittanbieter, die über Portale wie Amazon ihre Waren verkaufen, haben jedoch oft kleinere Lagerflächen und fallen so aus der Rücknahmepflicht.

Im Gegensatz zum stationären Handel kann der Online-Handel selbst entscheiden, welche Form der Rücknahme er anbietet: einen kostenlosen Versand der Altware, die kostenlose Rücknahme bei Anlieferung oder nur die kostenlose Rückgabe an einer Sammelstelle in „zumutbarer Entfernung”. Gerade bei Großgeräten sollten sich Online-Käufer deshalb nach den Rückgabekonditionen erkundigen.

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Heute Superschnäppchen, morgen Elektroschrott
Der beste Müll ist allerdings der, der gar nicht erst anfällt. Denn auch Recycling verbraucht viel Energie. Außerdem kann nicht alles restlos wiederverwertet werden. Wer sein Handy also länger behält, schont nicht nur seinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Secondhand-Läden oder Sozialkaufhäuser sind eine Möglichkeit, funktionstüchtigen Geräten zu einem zweiten Leben zu verhelfen. Auch leicht defekte Geräte lassen sich oft mit wenigen Handgriffen wieder flottmachen. Die Nachfrage beim Spezialisten lohnt sich in jedem Fall. In vielen Orten gibt es zudem sogenannte Reparier-Cafés. Hier erhalten Besucher Hilfe beim Reparieren defekter Geräte.

Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen im Haushalt sowie zum effizienten Einsatz von Haushaltsgeräten helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können unter Tel. 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0361 555140 vereinbart werden. In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung für Eisenach ist auch möglich unter 03691 670800.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.