GTÜ warnt: Software-Nachrüstung zurückgerufener Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter nehmen

Ohne Update gibt es bei der Hauptuntersuchung keine Prüfplakette. Wer die gesetzte Frist zum Update verstreichen lässt, dem droht zudem die Stilllegung seines Autos.

Diesel-Skandal und keine Ende: Wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 200.000 Fahrzeugen angeordnet. Betroffen ist in diesem Fall Mercedes mit seinen Diesel-Modellen der C-Klasse, des Geländewagens GLC und des Transporters Vito. Bereits zuvor wurden tausende VW- und Audi-Modelle wegen manipulierter Abgas-Software zur Nachrüstung in die Werkstätten gerufen.

Vor diesem Hintergrund appelliert die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung an alle von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeughalter, die Software-Aktualisierung für Dieselfahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah aufspielen zu lassen.

Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung, raten die GTÜ-Experten.

Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) wird überprüft, ob das Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder nicht. Denn betroffene Fahrzeuge müssen in der ihnen gesetzten Frist das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt das Update, wird das Auto als „erheblich mängelbehaftet“ eingestuft und erhält keine Prüfplakette.

Wer seinen von der Abgas-Affäre betroffenen Diesel-Pkw nicht updaten lässt, muss zudem mit der zwangsweisen Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen. Die ersten Fälle, in denen Zulassungsbehörden die „zwangsweise Außerbetriebsetzung“ angeordnet haben, wurden dieser Tage bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen. Betroffen sind davon rund 15.000 Diesel-Besitzer. Das Kraftfahrtbundesamt hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte Frist zur Nachrüstung gesetzt.

Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind übrigens unbegründet: Auch im Falle einer Software-Aktualisierung bleiben eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller bestehen, so die GTÜ-Experten.

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