Härtefallfonds für bestimmte Berufs- und Personengruppen

Noch bis zum 30. September 2023 können Berechtigte einen Antrag bei dem von der Bundesregierung errichteten Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen stellen.

 

Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung betreffen insbesondere in der DDR geschiedene Frauen, pflegende Angehörige und Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR, der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, Carbochemie/Braunkohleveredlung und Balletttänzer*innen.  Thüringen ist dem Härtefallfonds beigetreten.

Berechtigte, die am 7. März 2023, also zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung Härtefallfonds, ihren Wohnsitz in Thüringen hatten, können eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro erhalten.

 

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen.

Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum,

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E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-7241634 zur Verfügung.

 

Ausführliche Informationen rund um den Antrag, die Voraussetzungen sind hier zusammengefasst:https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html.

Unterstützung bei der Antragstellung gibt auch die Stadtverwaltung Eisenach, Büro für Chancengleichheit und Vielfalt. Gleichstellungsbeauftragte Frau Quentel – Telefon 03691-670 160, E-Mail: gleichstellung@eisenach.de.

Migrationsbeauftragte Frau Santibanez Villegas – Telefon 03691- 670 405, E-Mail: migration@eisenach.de.

 

Stadtverwaltung Eisenach
Pressestelle

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