HERBSTLAUB GRÜNDLICH BESEITIGEN: REGELN FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER*INNEN UND MIETER*INNEN

Buntes Laub im Herbst ist für viele Menschen ein schöner Anblick. Auf Straßen und Gehwegen kann es aber zu Problemen führen oder unter bestimmten Bedingungen gar zur Gefahr werden. Das Ordnungsamt der Stadt Eisenach weist deshalb darauf hin, dass Grundstückseigentümer*innen oder die von ihnen beauftragten Mieter*innen für die Straßenreinigung verantwortlich sind. Dies besagt die Straßenreinigungssatzung der Stadt.

Voraussetzung für eine Reinigungspflicht ist, dass die Grundstücke an öffentlichen Straßen liegen. Grundstücksbesitzer*innen müssen sich daher auch um das Beseitigen von Laub kümmern. Damit wird zugleich die Rutschgefahr durch nasses Laub auf Straßen und Gehwegen vermieden, die bei möglichen Unfällen eventuell zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub vom eigenen Baum, dem des Nachbarn oder einem Baum am Straßenrand stammt. Da die notwendige Beseitigung von Laub nur einen begrenzten Zeitraum betrifft, gilt diese für Eigentümer*innen und Anlieger*innen als zumutbar.

Auch Straßenabläufe frei halten

Neben dem Gehweg sind auch die Straßenrinnen und -abläufe zu reinigen. Gerade hier verhindert liegengebliebenes Laub bei Niederschlägen oft das Abfließen des Wassers, so dass der Eindruck entsteht, der Gulli wäre verstopft. Oftmals ist dies aber gar nicht der Fall.

Geh- und Radwege, zum Beispiel entlang der Hörsel zwischen Automobilmuseum und Stolzestraße, sind ebenfalls von der Reinigungspflicht betroffen – genauso wie Treppen und Verbindungswege sowie die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, sofern nicht maschinell gekehrt wird. Ebenfalls zur Anliegerpflicht gehört das regelmäßige Säubern von Böschungen, Stützmauern, Rasenflächen oder sonstigen Bepflanzungen sowie der Parkbuchten im Zuge des Gehweges. Neben Laub sind auch Unkraut und andere Verunreinigungen (Zigarettenkippen, Tierkot, Glas, Papier u.a.) zu beseitigen.

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