Restalkohol kann Führerschein kosten – Nach Silvesterparty Auto besser stehen lassen

Restalkohol wird oft unterschätzt. Wer nach einer ausschweifenden Feier wie zu Silvester am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein will, sollte auf seinen Alkoholkonsum achten. Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen rät Autofahrern lieber auf Alkohol zu verzichten oder auf öffentliche Verkehrsmittel beziehungsweise das Taxi auszuweichen. Ansonsten kann die Neujahrsfahrt mit einem Fahrverbot enden.

In kaum einer anderen Nacht wird wohl so viel Alkohol getrunken wie in der Silvesternacht. Für viele bleibt es nicht bei einem Glas Sekt zum Anstoßen um Mitternacht. Gerade bei einem verstärkten Trinkverhalten können sowohl Männer als auch Frauen einen Alkoholpegel von über 1,0 Promille aufbauen.

Was viele nicht wissen, der Alkoholabbau dagegen dauert wesentlich länger als der Aufbau. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen. „Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann“, warnt DeVol. Die Fahrerlaubnis wäre dann für mindestens einen Monat weg. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld sowie 2 Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit 3 Monaten Fahrverbot sowie 2 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut der Fall, dem drohen verschärfte Strafen mit 3 Punkten im Fahreignungsregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Silvesternacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. Sollten diese auch mit geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille mit dem Auto erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg vor. Fazit des Verkehrspsychologen Dr. Don DeVol: „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte gänzlich auf Alkohol verzichten.“

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