Unfallfrei die Feiertage überstehen

Weihnachtsgans nicht unbeaufsichtigt lassen und Finger weg von Feuerwerkskörpern aus unbekannter Herkunft

Die Festtage stehen vor der Tür – Zeit für Besinnlichkeit und Ruhe. Dennoch passieren jedes Jahr im Haushalt oder beim Silvesterfeuerwerk unzählige Unfälle. Für die kleinen Missgeschicke sollten in der Hausapotheke Wundsalbe und Verbandsmaterial vorrätig sein. Schnitt- und Brandverletzungen werden in den Unfallstationen über die Festtage am häufigsten diagnostiziert und therapiert. In der Silvesternacht kommen Fälle von Knalltraumata oder irreparablen Augenverletzungen hinzu. Der TÜV Thüringen rät daher zu Sorgfalt im Haushalt und Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.
 
Vorsicht heiß: Weihnachtsbraten nicht verkohlen lassen
In der Weihnachtszeit schwingen Deutschlands Hobbyköche wieder die Kochlöffel. Selbst bei Routiniers geht ab und an was schief. Besonders ärgerlich, wenn der Festtagsbraten anbrennt, man sich an heißem Fett verbrennt oder das neue scharfe Damast-Kochmesser bei der Zubereitung ungewollten Kontakt mit dem Finger hat. Hierfür sollte die Hausapotheke auf dem aktuellen Stand sein. Ratsam sind ausreichend Wundsalbe und Verbandsmaterial im Haus zu haben.

Moderne Backöfen versprechen eine kinderleichte Zubereitung: einfach Gans in die Röhre, Programm wählen, Gewicht eintippen und auf Start drücken. Damit das Weihnachtsessen nicht in einer verkohlten Überraschung endet, sollte bei aller Weihnachtsvorbereitung dennoch ab und an ein Blick auf das hoffentlich leckere Gargut geworfen werden.

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern / Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassungszeichen / Blindgänger liegen lassen
Für viele Freizeitpyrotechniker ist das Silvesterfeuerwerk unverzichtbar. Ob Böller, Kanonenschläge, Raketen oder Bengalisches Feuer, in der Silvesternacht werden Jahr für Jahr unzählige Feuerwerkskörper entzündet und das oftmals auch durch Jugendliche oder Kinder. Was viele nicht wissen: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dürfen nur von Personen über 18 Jahre entzündet werden. Eltern sollten daher ein waches Auge auf ihre jüngeren Sprösslinge haben, denn bei einem Schadenfall haften Eltern für ihre Kinder. Auch der Erwerb dieser Böller ist ausschließlich Erwachsenen vorbehalten. Der legale Verkauf von Feuerwerkskörpern findet vom 29. bis 31. Dezember statt.

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Unsachgemäßer Umgang und Leichtsinn beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern führen leider immer wieder zu schweren Brandverletzungen, Knalltraumata oder irreparablen Augenverletzungen. Nicht unerhebliche Sachschäden entstehen bei Wohnungs- oder Fahrzeugbränden. Gerade unter Alkoholeinfluss steigen Unachtsamkeiten, die Hemmschwelle sinkt. Böller und Raketen besitzen eine nicht zu unterschätzende Sprengkraft. Sie erzeugen Temperaturen von bis zu 1 000 Grad Celsius und Schalldruckpegel bis 150 Dezibel. Die menschliche Schmerzgrenze liegt zwischen 120 und 140 Dezibel.

In einigen Innenstädten kann durch die Ordnungsämter ein Feuerwerksverbot ausgesprochen werden, sollte dies aus Brandschutz- oder Sicherheitsgründen notwendig sein. Klasse-2-Feuerwerkskörper dürfen in der Regel nur am 31.Dezember ab 0 Uhr und am Neujahrstag bis 24 Uhr gezündet werden. Diese müssen mit der Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) gekennzeichnet sein. Diese setzt sich aus der Abkürzung „BAM-“, „F2-“ für Feuerwerkskörper der Klasse 2 und anschließend einer mehrstelligen Nummer zusammen. Eine Einfuhr ausländischer Feuerwerkskörper nach Deutschland ist für Privatpersonen untersagt und erfüllt den Straftatbestand. Aus gutem Grund, da diese im Zweifel nicht den europäischen Prüfnormen entsprechen und nicht durch die BAM für den deutschen Markt freigegeben sind. Durch illegale Feuerwerkskörper werden jedes Jahr schwere Unfälle mit den bekannten Folgen verursacht.

Auf gar keinen Fall sollten Feuerwerkskörper selbst gebastelt werden. Hier besteht extreme Brand- oder gar Explosionsgefahr. Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden. Im Extremfall explodiert der Böller ohne Zündverzögerung. Raketen sollten hingegen nur senkrecht aus sicheren Startvorrichtungen abfeuert werden, etwa aus einer leeren Flasche im Getränkekasten.

Der TÜV Thüringen wünscht einen guten und sicheren Rutsch ins Neue Jahr.