VALENTINSTAG: Elf Tipps für die Partnersuche

Fallen vermeiden und Lockangebote erkennen

Die Partnersuche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen ist, auch online, inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Doch was praktisch und komfortabel daher kommt, hat seine Tücken. Mit den elf Tipps der Verbraucherzentrale tappen Verbraucher nicht in die Falle.

1. Wünsche festlegen
Partnervermittlung, Singlebörse, Erotikportal: Das Angebot ist riesig. Überlegen Sie sich also zunächst, was Sie suchen. Möchten Sie einen Partner fürs Leben, Singles zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder eher ein schnelles Abenteuer.

2. Vertragspartner kennen
Wenn Sie online auf Partnersuche gehen, werfen Sie vorher einen Blick ins Impressum. Bedenken Sie: Sitzt der Anbieter im Ausland, ist es häufig mühsamer, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei hat.

3. Leistungen checken
Achten Sie genau darauf, welche Leistungen Ihnen der Anbieter verspricht. Wird bei der klassischen Partnervermittlung vor Ort wirklich der Kontakt zu der in der Anzeige beworbenen Person versprochen oder erhalten Sie für Ihr Geld nur Kontaktvorschläge oder sollen Ihnen sogar nur Kontakte für die gemeinsame Freizeitgestaltung vermittelt werden?
Unterbreitet Ihnen die Online-Partnervermittlung passende Partnervorschläge oder erhalten Sie nur Zugang zu einem Portal, auf dem Sie selbst nach einem Partner suchen? Schauen Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Partnervermittlers. Dort erfahren Sie beispielsweise auch, ob der Anbieter mit sogenannten Moderatoren oder Controllern arbeitet. Das bedeutet, dass Sie nicht mit echten Partnersuchenden kommunizieren, sondern nur mit Mitarbeitern des Anbieters, die für ein Treffen selbstverständlich nicht zur Verfügung stehen.

4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangebote
Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Frauen bis 45 Jahre) kostenfrei anbieten.
Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher daher letztlich unnütz.
Seien Sie vorsichtig bei Testangeboten wie „1 Euro für 14 Tage“ – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, wird der Folgebetrag einfach von Ihrem Konto abgebucht.

5. Laufzeit richtig wählen
Achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen können Sie oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.

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6. Vertrag rechtzeitig kündigen
Prüfen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ob eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, vergessen Sie nicht, rechtzeitig per Einwurf-Einschreiben zu kündigen. Die Kündigung muss übrigens bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen (nicht abgeschickt) sein. Kündigen Sie daher am besten zeitnah nach Vertragsschluss, dann versäumen Sie die Frist nicht.

7. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass Sie vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn Sie per Überweisung oder Kreditkarte zahlen, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung können Sie Ihr Geld noch acht Wochen nach der Buchung zurückholen. Zahlen Sie daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, haben Sie nur so die Garantie, dass Sie Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen müssen. Zahlen Sie auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe.

8. Frist für Widerruf beachten
Merken Sie bereits nach ein paar Tagen, dass das Angebot nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie den Vertrag – wenn er online oder in Ihrer Wohnung geschlossen wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Erklären Sie den Widerruf per Einwurf-Einschreiben.
Fordert die Partnervermittlung im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, zahlen Sie diesen nicht, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten.

9. Kündigungsfristen kennen
Singlebörsen und Erotikportale können Sie zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Partnervermittlungen, also Angebote, bei denen Ihnen der Anbieter, Partnervorschläge unterbereitet, sind jederzeit fristlos kündbar. Bei letzteren müssen Sie dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bezahlen. Stellt Ihnen der Anbieter für die erbrachten Leistungen horrende, unangemessene Beträge in Rechnung, zahlen Sie diese nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich zuerst beraten.

10. Daten löschen lassen
Achten Sie darauf, dass Ihre Daten nach Vertragsende ordnungsgemäß vom Anbieter gelöscht werden. Dazu sollten Sie den Anbieter explizit auffordern und sich die Löschung Ihrer Daten schriftlich bestätigen lassen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Profil weiter auf den Seiten des Anbieters zu finden ist.

11. Kleingedrucktes zum Datenschutz genau lesen
Manche Anbieter behalten sich vor, Profile mit Ihren Daten auch auf weiteren eigenen oder fremden Portalen zu verwenden. So wäre es möglich, dass das von Ihnen auf einer Singlebörse angelegte Profil auch auf einer Erotikplattform zu finden ist, bei der Sie sich nie angemeldet haben. Will sich ein Anbieter dieses Recht einräumen lassen, raten wir: Finger weg!

Aktionen zum Thema „Partnervermittlung“ werden im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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