Verbraucherzentrale erspart einem Thüringer über 400 Euro
VERBRAUCHER HATTE SOGAR EINEN HAFTBEFEHL VORLIEGEN – Mit einem Klick hat ein E-Mail-Nutzer zwei Verträge abgeschlossen, allerdings nur einen gekündigt. Da er nicht zahlte, erreichte das Unternehmen sogar einen Haftbefehl vor Gericht. Am Ende zahlte er und bat die Verbraucherzentrale Thüringen um Rat. Nun erhält er über 400 Euro vom Unternehmen zurück.
Kostenlose E-Mail-Postfächer haben unter anderem den Haken, dass man regelmäßig mit kostenpflichtigen Abo-Angeboten konfrontiert wird. Auf so ein Angebot hat ein Verbraucher geklickt und damit gleich zwei Verträge abgeschlossen. Einen Vertrag kündigte er, der andere war ihm nicht bewusst. Er erhielt Mahnungen, einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid, schließlich einen Haftbefehl. Letztendlich zahlte er und wandte sich an die Verbraucherzentrale in Erfurt. Kristin Fernschild, Juristin der Verbraucherzentrale Thüringen, kontaktierte das Unternehmen mit Erfolg:
Der E-Mail-Anbieter hatte unzureichend informiert und die gesamte Summe von über 400 Euro zurückerstattet sowie den Schufa-Eintrag löschen lassen, sagt Fernschild.
Im vorliegenden Fall hing am Angebot für mehr Speicherplatz im E-Mail-Konto auch eine Club-Mitgliedschaft dran.
Vielen ist auch nicht bewusst, dass sie mit einem Klick gleich zwei Verträge abschließen können, so die Juristin.
Darüber müssen Verbraucher natürlich entsprechend informiert werden. Das war in diesem Fall strittig, unter anderem auch deshalb erstattete der E-Mail-Anbieter das Geld zurück.
Verbraucher sollten Probleme mit Firmen nicht auf die lange Bank schieben, lautet der Rat der Verbraucherschützerin. Je länger es dauert, bis man aktiv wird, desto schwieriger wird es aus Verträgen herauszukommen. Wenn Post vom Gericht kommt, sollten Verbraucher schnellstmöglich Rat suchen.