Volkshochschule klärt über Rechtsirrtümer von Verbrauchern auf

Müssen Verträge immer schriftlich geschlossen werden? Sind Jugendliche von der Haftung befreit, wenn sie unerlaubt Filme im Internet streamen? Und verpflichtet das Blättern in einer Zeitschrift im Kiosk zum Kauf? Über mögliche Unsicherheiten und Rechtsirrtümer wie diese klärt am 11. Mai der Vortrag „Rechtsirrtümern im (auch digitalen) Verbraucheralltag‘ (22FEA10311) der VHS Wartburgkreis auf. Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen, informiert im VHS-Hauptgebäude in Eisenach zu gängigen Fragen im Verbraucheralltag. Der Vortrag ist Teil einer neuen Vortragsreihe der VHS Wartburgkreis mit der Verbraucherzentrale Thüringen zu aktuellen Verbraucherfragen. Das Themenspektrum reicht vom „Vertragsabschluss im Internet“ (25. Mai, 22FEA10312) über „Leben ohne Plastik: Was im Alltag möglich ist“ (8. Juni, 22FEA10314) bis zu „Verschwenden beenden – Lebensmittel mehr wertschätzen“ (13. Juli, 22FEA10313). Die Veranstaltungen finden zu den angegebenen Terminen immer mittwochs um 17.30 Uhr statt und dauern insgesamt 90 Minuten. Im Anschluss an die Vorträge sind Fragen willkommen und es besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Die Kursgebühr beträgt jeweils 7 Euro. 

Die Anmeldung zum ersten Vortrag findet auf dieser Adresse statt: https://www.vhs-eisenach.de/programm/politik-gesellschaft-umwelt/kurs/Rechtsirrtuemer-im-Verbraucheralltag/22FEA10311

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