Vorsicht bei betrügerischer Stein- und Terrassenreinigung

Vorsicht bei betrügerischer Stein- und Terrassenreinigung

Das Amt für Sicherheit und Ordnung des Wartburgkreises warnt vor unseriösen Anbietern für Terrassen- und Steinreinigungen. Aktuell gehen im Landratsamt vermehrt Anrufe von Bürgern ein, welche einen Werbeprospekt für Pflaster- und Terrassenreinigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Für eine Terrassenreinigung werden Wucherpreise verlangt, so beispielsweise letzte Woche in Ruhla, wo 10.000 Euro in bar verlangt wurden.

Sollten Arbeiten ausgeführt werden, werden diese unsachgemäß durchgeführt oder nicht fertiggestellt. Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen wurden bereits ähnliche Vorkommnisse in anderen Städten im gesamten Bundesgebiet gemeldet.

Erfahrungsgemäß werden in solchen Fällen keine Quittungen ausgestellt oder es werden falsche Angaben zu Inhaber und Steuernummer gemacht, so dass das Finanzamt solche Belege nicht anerkennt, da es sich um Schwarzarbeit handelt. 

Das Landratsamt rät daher vor allem zur Vorsicht und zur Recherche schon vor einer Auftragserteilung und gibt folgende Hinweise:

  • Konkrete Angebote einholen: ortsansässige oder regionale Betriebe kontaktieren und Vergleichsangebote einholen. Diese sollten möglichst konkret auf den Bedarf und die einzelnen Arbeiten abgestimmt sein. Eine Festpreisvereinbarung schützt vor bösen Überraschungen. Schriftliche Angebote oder Kostenvoranschläge erleichtern die Beweisführung.
  • Keinen Zeitdruck akzeptieren: Ein Angebot, dass nur wenige Tage gilt, ist mit Vorsicht zu genießen und birgt das Risiko einer Überrumpelung, ohne Vergleichsmöglichkeit.
  • Rechnung prüfen: Eine Rechnung sollte nur dann vollständig bezahlt werden, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position einzeln aufgeführt und vereinbart worden ist. Kunden, die eine ungewöhnlich hohe Rechnung bekommen, sollten höchstens eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten oder besser die Zahlung verweigern und die Rechnung rechtlich prüfen lassen.
  • Nötigung nicht gefallen lassen: Dubiose Firmen werden mit verbalem Druck versuchen, ihren Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Polizei zu rufen und wenn nötig Anzeige zu erstatten. Hierzu ist es wichtig den Sachverhalt in allen Einzelheiten – von der Auftragsvergabe bis zur Nötigung – am besten mit Bestätigung eines Zeugen zu schildern.
  • Firmenanschrift überprüfen: Ist die angegebene Adresse auf der Werbung korrekt? Oder befindet sich am genannten Ort das lokale Einkaufszentrum oder ein leerstehendes Gebäude? Wenn die Recherche Ungereimtheiten aufwirft, ist Vorsicht geboten.