Zahlungsaufschub für Strom, Gas und Wasser: Das müssen Sie beachten

In Zeiten von Corona müssen viele Menschen mit weniger Geld auskommen, weil Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zunehmen. Das Hilfspaket der Bundesregierung verspricht einen Aufschub für Zahlungen unter anderem an Energie- und Wasserversorger. Doch dabei gibt es einiges zu beachten, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Von Leistungen der Grundversorgung soll wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden. Das sieht ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung vor.

Sie können aber nicht einfach aufhören, die Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen, warnt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Verbraucher hätten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30. Juni 2020, auf das sie sich gegenüber dem Versorger ausdrücklich berufen müssen, so die Expertin. Wer also durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, müsse mit dem Versorger Kontakt aufnehmen und darlegen, dass die Kosten für Strom, Gas oder Wasser momentan nur teilweise oder gar nicht mehr bezahlt werden können. Hierfür stellt die Verbraucherzentrale unter https://www.vzth.de/sites/default/files/2020– 04/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona.pdf einen Musterbrief zur Verfügung.

Ganz wichtig ist dabei: Es handelt sich lediglich um einen Aufschub. Die Pflicht zur Zahlung besteht weiterhin, sagt Ballod.

Verbraucher sollten sich also rechtzeitig beim Versorger erkundigen, wie die Schulden nach der Corona-Zeit abgebaut werden können – ob also zum Beispiel Ratenzahlungen möglich sind.

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

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