31.01.05 – Ende der Widerspruchsfrist

Wer in diesen Tagen noch darüber nachdenkt, gegen seinen ALG II Bescheid Widerspruch einzulegen, sollte dies so schnell wie möglich tun. Denn die Betroffenen haben nur bis zum 31. Januar 2005 Zeit, Widerspruch zu erheben.

Für alle, die das neue Leistungsgesetz als verfassungswidrig ablehnen und sich im Fall von Korrekturen infolge der Rechtssprechung Ansprüche sichern wollen, liegen Muster für einen ausführlich begründeten Widerspruch bereit, abzuholen Montag bis Freitag von 9-16 Uhr im PDS-Abgeordneten Büro von Katja Wolf, Eisenach, Georgenstraße 25.

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