Abgestandenes Trinkwasser besser nicht verwenden

Das Trinkwasser zählt in Deutschland zu den am stärksten überwachten Lebensmitteln.
Es unterliegt den Regeln und Grenzwerten der Trinkwasserverordnung.
Es soll möglichst kühl und appetitlich aus der Leitung kommen.
Für das Leitungssystem ist der Hausbesitzer verantwortlich. Aber auch Mieter können und sollten dafür sorgen, dass immer einwandfreies Wasser in ihrer Wohnung ankommt.
Wenn z.B. das Wasser längere Zeit in der Leitung steht, verliert es – wie andere länger gelagerte Lebensmittel – seine Frische.
Im abgestandenen Leitungswasser (Stagnationswasser) könnten sich Inhaltsstoffe aus dem Installationsmaterial angereichert haben.
Das Umweltbundesamt empfiehlt aus diesen Gründen, Trinkwasser, dass 4 Stunden oder länger in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verwenden. Insbesondere sollten Sie es nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwenden. Sie können das abgelaufene Wasser zu anderen Zwecken (Blumen gießen) verwenden.
Das nachfließende frische Wasser erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt als das Stagnationswasser.

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