Aktionswoche Kindertagespflege
„Gut betreut in Kindertagespflege“ – so heißt das Motto der bundesweiten Aktionswoche für Kindertagespflege in Deutschland, die vom 15.-21.04.2024 stattfindet. Dies möchte das Jugendamt des Wartburgkreises zum Anlass nehmen, über Kindertagespflege im Landkreis zu informieren.
Frühkindliche Bildung und Pädagogik
Aktuell sind acht Tagesmütter im Landkreis tätig, die jeweils zwischen drei und fünf Kinder betreuen. Das Lernen und Spielen in einer kleinen Gruppe von nicht mehr als fünf Kindern, eine stetige und verlässliche Bezugsperson, die sehr individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kleinkindes eingehen kann und die hohe Flexibilität der Betreuungszeiten zeichnen die Kindertagespflege aus. Tagespflegepersonen sind nicht allein für die Tagesbetreuung der Kinder verantwortlich, vielmehr ist ihre zentrale Aufgabe, Kleinkinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, zu fördern und zu unterstützen. Sie ermöglichen den Tageskindern eigene Erfahrungen in einem familiennahen Umfeld zu machen und so ihre Umwelt kennenzulernen. Der Blick auf das einzelne Kind und ein bedürfnisorientiertes pädagogisches Angebot ist in der Kindertagespflege der Weg zur frühkindlichen Bildung.
Eltern haben die Wahl
Kindertagespflege ist als gleichwertiges Betreuungsangebot zur Betreuung in der Kindertagesstätte zu betrachten.
Der Anspruch auf Kindertagesbetreuung ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes gesetzlich geregelt. Eltern haben die Wahl zwischen der Betreuung in der Kita und der Betreuung in Kindertagespflege. Kindertagespflege ist ein Angebot der Jugendhilfe des Wartburgkreises und für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Betreuungsplatz in der Kita. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger einen Betrag für ihre Leistungen. Eltern zahlen einen Elternbeitrag.
Sichere Räume, gut ausgebildete Tagespflegepersonen, gesunde Entwicklung
Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Sie sind nach gesetzlichen Grundlagen qualifiziert, auf ihre Eignung geprüft und vom Jugendamt zugelassen. Sie werden von der Fachberatung beraten, begleitet und regelmäßig fortgebildet. Die Räumlichkeiten werden regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft. Tageskinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert, die Tagespflegepersonen haben eine Haftpflichtversicherung. Für ihre Tätigkeit benötigen Tagespflegepersonen zudem eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die nur vom Jugendamt erteilt werden darf.
Derzeit sind freie Plätze in der Kindertagespflege in Barchfeld und in Eisenach sowie auf Anfrage im Amt Creuzburg und in Nazza zu vergeben.
Für interessierte Eltern ist die Fachberatung Kindertagespflege im Wartburgkreis erste Anlaufstelle. Sie berät Eltern, vermittelt Kinder an eine geeignete Tagespflegeperson und begleitet den Betreuungsprozess bis zum Betreuungsende.
Wer sich selbst für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert, kann sich vertrauensvoll an die Fachberatung Kindertagespflege wenden, die zu allen wichtigen Aspekten der Tätigkeit berät und Auskunft erteilt.
Kontakt zur Fachberatung Kindertagespflege:
Sachgebiet Kindheit und Jugend
Fachberatung Kindertagespflege
Tel.: 03695/ 617128
E-Mail: jugendamt@wartburgkreis.de