Anstieg des Wohngeldbezugs – Rund jeder 55. Privathaus- halt in Thüringen erhielt am Jahresende 2020 Wohngeld

Am 31.12.2020 bezogen 20 345 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 2 467 Haushalte bzw. 13,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik bezogen somit 1,8 Prozent aller Thüringer Privathaushalte1) am Jahresende 2020 Wohngeld. 2019 lag der Anteil bei 1,6 Prozent.

Rund zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (13 645 Haushalte bzw. 67,1 Prozent) waren 1-Personen- Haushalte, 12,8 Prozent (2 605 Haushalte) 2-Personen-Haushalte und 7,1 Prozent (1 435 Haushalte) 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,5 Prozent (1 315 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 6,6 Prozent (1 350 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 130 Euro (Ende 2019: 115 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 129 Euro (Ende 2019: 114 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten2) 152 Euro (Ende 2019: 142 Euro).

Ende 2020 waren 19 600 bzw. 96,3 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 2 597 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 91,4 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (17 915 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 1 685 reine Wohngeldhaushalte (8,6 Prozent) einen Lastenzuschuss.

60,6 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (11 885 Haushalte) waren Rentner und Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 25,2 Prozent (4 945 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 5,1 Prozent (995 Haushalte).

Rund jeder 27. Wohngeldhaushalt (745 Haushalte bzw. 3,7 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten.

Von diesen Haushalten erhielten 720 bzw. 96,6 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 25 bzw. 3,4 Prozent als Lastenzuschuss.

  1. 1Privathaushalte – Ergebnisse des Mikrozensus im Jahresdurchschnitt 2019
  2. Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner, oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in

dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.

Bitte beachten:

Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise finden Sie in den Internettabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik http://www.statistik.thueringen.de.

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