Auch 2010 Auszeichnung für ehrenamtliche Sozialarbeit

Heute ist sie schon eine «Institution», dabei gibt es sie doch gerade erst seit 18 Jahren: die Thüringer Rose. 1993 wurde die Auszeichnung für ehrenamtliche Sozialarbeit, die an das Rosenwunder der Heiligen Elisabeth erinnert, zum ersten Mal verliehen. Damals wurde eine Ehrung für all diejenigen geschaffen, die sich, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, in selbstloser Weise für hilfsbedürftige Mitmenschen einsetzen. Die Wertschätzung, die diese Ehrung mittlerweile genießt, trägt dazu bei, immer mehr Bürger unseres Freistaats für freiwilliges soziales Engagement zu gewinnen.

Dazu erklärte Sozialministerin Heike Taubert: «Im Jahr 2010 jährt sich zum 20. Mal die staatliche Einheit Deutschlands. Ein wesentlicher Bestandteil unserer jungen Demokratie ist das ehrenamtliche, bürgerschaftliche Engagement. Unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen lebt von den Aktivitäten derjenigen Menschen, die sich aufopferungsvoll für ihre Mitbürger einsetzen. Die Landesregierung weis dieses Engagement sehr zu schätzen und zeichnet besondere Leistungen mit der Thüringer Rose aus. Die „Thüringer Rose“ wird am 19. November, dem Todestag der Heiligen Elisabeth, auf der Wartburg verliehen. Diese Auszeichnung wurde vor 18 Jahren nicht nur geschaffen, um besonders aktive und hilfsbereite Bürger auszuzeichnen, sondern auch deshalb, um an das Leben und das Wirken der Heiligen Elisabeth zu erinnern. Die Heilige Elisabeth gehört zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und als Thüringer können wir besonders stolz darauf sein, dass ein großer Teil ihres Wirkens im Gebiet des heutigen Thüringens stattgefunden hat.
Daher soll die Auszeichnung „Thüringer Rose“ auch in den nächsten Jahren weiterhin verliehen werden. Schon jetzt können Personen vorgeschlagen werden, die für eine Auszeichnung in Frage kommen. Es sollten Bürgerinnen und Bürger sein, die in Thüringen in besonders herausragender Weise ehrenamtlich Sozialarbeit leisten: Zum Beispiel kranke und behinderte Menschen betreuen, in Selbsthilfegruppen oder anderen sozialen Organisationen aktiv sind und sich außerhalb ihres eigentlichen Berufes oder über ihre berufliche Verpflichtung hinaus für Schwächere einsetzen. Gerade auch Menschen, die ihre Hilfe nicht im Rahmen einer Organisation leisten, sollten berücksichtigt werden.»

Die Vorschläge können bis zum 30. Juni dieses Jahres formlos unter dem Stichwort «Thüringer Rose» mit einer Begründung schriftlich beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat M2, Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt eingereicht werden.
Vorschlagsberechtigt sind nicht nur die in Thüringen tätigen Institutionen und Organisationen im sozialen Bereich, sondern auch die Kommunen und Landkreise, die Tarifpartner, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände, Stiftungen, Parteien und vor allem auch Einzelpersonen.

Anzeige
Anzeige