Ausreichend Krippenplätze vorhanden:
Eisenach erfüllt Rechtsanspruch ab 1. August

Zum 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch, ihre unter drei Jahre alten Kinder in einer Kindertagesstätte (Kita) unterzubringen. «Diesen Anspruch können wir erfüllen», sagt Prof. Dr. Dorothea Hegele, Dezernentin für Soziales, Jugend und Kultur. Alle Eltern, die einen Krippenplatz für ihr Kind in Eisenach benötigen, werden diesen auch bekommen.

In Eisenach leben derzeit rund 355 Kinder im Alten von ein bis zwei Jahren. Die Stadt stellt im kommenden Kindergartenjahr insgesamt 225 Plätze für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung. Hinzu kommen 11 Tagespflegeplätze. Insgesamt also 236 Plätze. Das entspricht einem Deckungsgrad in Höhe von 66,5 Prozent. Darin eingeschlossen ist die Eröffnung der neuen Kinderkrippe der Diako Westthüringen in der Schillerstraße. Sie wird am 1. August starten und Platz für 45 Kinder bieten. «Damit ist der vorerst letzte Schritt zum stufenweisen Ausbau des Platzangebotes in unserer Stadt erfolgt», sagt Dorothea Hegele.

Noch höher ist der Deckungsgrad, wenn es um das Platzangebot für Kinder im Alter von zwei Jahren bis hin zum Schuleintrittsalter geht. Hier verfügt die Stadt über 1624 Plätze. Bei insgesamt 1749 anspruchsberechtigten Kindern ergibt das einen 93-prozentigen Deckungsgrad.

Sämtliche Informationen rund um die Kitas oder die Gebühren hat die Stadt zum Nachlesen auch auf ihrem Internetauftritt www.eisenach.de – Rubrik Bürgerservice – Menüpunkt Kinder zusammengefasst.

Rechtsanspruch
Seit dem 1. August 2010 besteht in Thüringen ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab vollendeten erstem Lebensjahr. Um das Einrichten solcher Plätze zu erleichtern und den stufenweisen Ausbau zu ermöglichen, gibt es eine Übergangsfrist. Sie läuft am 1. August 2013 ab. Grundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Bundes, ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung

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