Das Gesundheitsamt informiert

Ab 1. Januar 2001 tritt ein neues Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dieses stellt eine umfassende Reform der bisher geltenden seuchenrechtlichen Bundesregelungen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten dar, trägt den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen Rechnung.
Wesentliche Neuregelungen betreffen das Meldewesen, die zentrale Datenerhebung, Analyse und Bewertung, die infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen sowie die Anforderungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. Letztgenannte Personen dürfen nur dann eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben, wenn sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen haben, dass bei ihnen keine Hinderungsgründe für eine Beschäftigung vorliegen und sie belehrt worden sind.
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt nur in den Dienststellen des Gesundheitsamtes des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach. Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich.
Die zutreffenden Telefonnummern: Gesundheitsamt Bad Salzungen 03695/617423 und Gesundheitsamt Eisenach 03691/670477.

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