Das Gesundheitsamt informiert: Trinkwasserhausinstallation

Seit 1990 wurden viele Gebäude saniert und damit auch die Trinkwasserinstallation. Fast immer wurde dabei ein Filter eingebaut.
Installationsbetriebe müssen nach Richtlinien ihres Fachorgans arbeiten. In diesen Richtlinien ist festgelegt, dass der Trinkwasserhausinstallation Filter vorzuschalten sind.
Das Gesundheitsamt stellte bei Kontrollen in den letzten Jahren häufig fest, dass diese Filter (ein ca. 30-50 cm hoher zylinderförmiger Behälter direkt hinter der Wasseruhr) jedoch nicht oder nicht ordnungsgemäß gewartet werden.
Bei den meisten Anlagen muss in regelmäßigen Abständen oder je nach Verschmutzungsgrad der Schmutzfilm, welcher sich durch die natürlichen Bestandteile des Wassers an der Filterinnenwand bildet, abgespült werden. Wird dieser Film nicht entfernt, wird er durch die normale Trinkwasserentnahme mitgerissen.
Das bedeutet eine massive Qualitätsverschlechterung und Keimanreicherung gegenüber dem angelieferten Wasser.
Für die Gesundheit der Verbraucher (Hausbewohner-Nutzer) ist deshalb die Wartung der Filter entsprechend der Herstellerhinweise von großer Wichtigkeit.

Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach rät zum Abschluss von Wartungsverträgen mit Fachfirmen oder zur regelmäßigen Reinigung durch eine verantwortliche Person.

Voraussichtlich im Jahr 2003 tritt die Europäische Trinkwasserverordnung in Deutschland in Kraft.
Nach dieser Verordnung müssen vom Gesundheitsamt auch Trinkwasserhausinstallationen, besonders bei Einrichtungen zur Betreuung von Personen (Kindereinrichtungen, Alten- und Pflegeheime), Kultur- und Sporteinrichtungen, Hotels und Gaststätten jedoch auch Mehrfamilienhäuser überwacht werden.
Dazu gehört auch die Analyse des Bleigehaltes des Trinkwassers.

Von den Wasserwerken wird Trinkwasser geliefert, dessen Bleigehalt nicht zu beanstanden ist. Der Bleigehalt kann jedoch bereits durch kurze Bleileitungen, insbesondere nach längeren Standzeiten, erhöht sein.
Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Leitern von Einrichtungen und den Hauseigentümern vorhandene Bleileitungen, eventuell auch nur der Hausanschluss (Abzweig vom öffentlichen Netz bis zur Wasseruhr) so schnell als möglich auswechseln zu lassen.

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