Einführung der Bezahlkarte

für Asylbewerber im Wartburgkreis

Der Wartburgkreis startet ab 1. März 2024 im Rahmen eines Modellprojekts mit der Einführung einer Bezahlkarte und gibt zunächst 100 Karten aus.

Diese werden gegenwärtig nur an Asylsuchende und geduldete Ausländer in kommunalen Wohnungen in Bad Salzungen und Wutha-Farnroda vergeben, die Nutzung der Karte ist dabei verpflichtend. Da es sich bei der Einführung der Bezahlkarte um ein Modellprojekt handelt, mit dem die Praktikabilität getestet werden soll, wird je nach Ausgestaltung, Voraussetzungen und Anforderungen der vom Bundesgesetzgeber für den Spätsommer angekündigten bundeseinheitlichen Bezahlkarte entschieden, wie im Wartburgkreis weiter verfahren wird.

Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Bezahlkarte:

Wie werden die Asylsuchenden auf die Nutzung der Bezahlkarten vorbereitet?

Es wurden umfangreiche Informationsschreiben über die Nutzung der Bezahlkarten erstellt und in die jeweiligen Muttersprachen übersetzt. Jeder Asylsuchende erhält einen Termin beim zuständigen Sozialarbeiter, der mit ihm alle wichtigen Informationen bespricht und bei der ersten Einrichtung der Bezahlkarte behilflich ist.

Welche Besonderheiten gehen mit der Bezahlkarte einher?

Die Bezahlkarten sind personalisierte Prepaid-Mastercards, die hinsichtlich der Nutzungshöhe begrenzt sind. Es sind keine Online-Einkäufe, Abbuchungen oder Überweisungen möglich. Bargeldabhebungen sind bei verschiedenen Einzelhändlern möglich und sind in der Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Barleistungen für bestimmte Personenkreise beschränkt.
Die Karten können entweder durch den Benutzer selbst in der App oder im Web-Portal oder durch die Behörde bei Verlust oder Betrugsverdacht gesperrt werden.

Wo können die Bezahlkarten genutzt werden?

Die Bezahlkarten können überall dort genutzt werden, wo mit einer Mastercard gezahlt werden kann. Die Nutzung ist regional begrenzt, d.h. die Karte kann lediglich für Einkäufe im Wartburgkreis genutzt werden.

Gibt es Ausnahmen für die Nutzung der Bezahlkarte?

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Personen, die einer Arbeitstätigkeit nachgehen und den Arbeitslohn auf ein dafür eingerichtetes Bankkonto beziehen, erhalten keine Bezahlkarte.

Wie werden die Karten aufgeladen?

Die Aufladung der Karten erfolgt, wie die bisherige Geldauszahlung auch, monatlich im Voraus. Die Aufladung geht digital über bisherige hier genutzte Fachverfahren. Das Geld ist also (für die Asylbewerber) automatisch Ende des Monats auf der Karte vorhanden. Durch den Asylbewerber ist kein weiteres Handeln notwendig.

Die Asylbewerber müssen beim Aufladen nicht persönlich anwesend sein. Die monatliche Kontrolle der Anwesenheit des jeweiligen Asylbewerbers und seiner Familienangehörigen im Wartburgkreis durch die erforderliche Überprüfung der Aufenthaltsdokumente im Amt findet grundsätzlich weiterhin statt.

Wieviel Geld bekommen die Asylsuchenden auf die Karte gebucht?

Die Asylbewerber erhalten ihren Geldleistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf ihre Karten gebucht. Pro Person erhalten die Asylbewerber, je nach Alter und Familienzusammensetzung, zwischen 312,00 € (Kind) und 500,00 € (alleinstehender Erwachsener). Familien erhalten eine gemeinsame Karte.

Welchen Betrag können die Asylbewerber davon bar von der Karte abheben?

Bei Asylbewerbern, die beispielsweise noch keine 18 Monate in Deutschland sind, wird nur ein Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Bargeld zur Verfügung gestellt. Hier kann ein Barbetrag zwischen 204,00 € (alleinstehender Erwachsener) und 132,00 € (Kind) abgehoben werden.

Welchen Vorteil bringt die Bezahlkarte für die Kartennutzer?

Einige Asylbewerber hatten bisher keine Möglichkeit, ein Bankkonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen und mussten ihre monatlichen Leistungen, die vom Landratsamt per Scheck ausgezahlt wurden, bei der Wartburg-Sparkasse als Bargeld abholen. Dieser Aufwand entfällt zukünftig. Außerdem verbessert es die Sicherheit dieser Asylbewerber, weil keine großen Mengen Bargeld – gerade bei Großfamilien – mehr aufbewahrt werden müssen.

Welchen Vorteil bringt die Bezahlkarte für die Verwaltung?

Durch die Bezahlkarte müssen keine Bargeld- oder Scheckauszahlungen für Asylsuchende ohne Bankkonto organisiert und durchgeführt werden, was eine Erleichterung in der täglichen Arbeit bedeutet. Außerdem ist es von Vorteil, dass die Karten auch durch die Mitarbeiter gesperrt und entladen werden können (beispielsweise bei Verlust der Karte oder plötzlichem Verschwinden der Asylsuchenden).

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