Frist für Entschädigung aus dem DDR-Heimkinderfonds endet

Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, ruft alle ehemaligen Heimkinder, denen während ihres Heimaufenthaltes in einem Heim der DDR Unrecht widerfahren ist, auf, sich bei den für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen zu melden.

Die Frist für solche Anträge endet am 30. September 2014.

„Es ist wichtig, dass sich alle betroffenen Menschen bis zum 30. September zumindest formlos bei den entsprechenden Anlauf- und Beratungsstellen melden.

Die Leistungen, die aus dem Fonds gezahlt werden, sollen das Leben der ehemaligen Heimkinder erleichtern und tragen auch zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts bei,“ so Iris Gleicke.

Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die zuständigen regionalen Anlauf- und Beratungsstellen reicht aus, um die Ansprüche zu sichern. Die Beratung und die Vereinbarung über Fondsleistungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder in Thüringen:
Stephanie Schmidt (Leitung)
Wallstraße 18 – Thüringenhaus Eingang C
99084 Erfurt
Telefon: 0361 / 213004-0
Telefax: 0361 / 213004-79
anlaufstelle@tmsfg.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/heimerziehung/

Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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