Grundsicherung im Alter: Leistungen rechtzeitig beantragen

Ob Anschaffungen, Umzugskosten oder Kleidung: Mehr als 5.000 Senioren in Thüringen sind auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen, um ihren Alltag zu bestreiten. Allerdings erhält nicht jeder von ihnen alle möglichen staatlichen Fördermittel, die ihm für Sonderausgaben zustehen. Immer wieder erreichen den Beratungsdienst der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Fälle, in denen vorab geleistete Zahlungen nicht erstattet werden. Der Fehler liegt meist darin, dass die Leistungen zu spät beantragt werden. Besonders teuer kann dies bei einem Umzug in ein Pflegeheim werden.

Oftmals entsteht Altersarmut dann, wenn ein Pflegebedarf auftritt. Wenn ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, kann ein zu spät gestellter Antrag besonders teuer werden. Häufig wird vergessen, die Kosten für die alte, nicht sofort kündbare Wohnung zu beantragen. Solche Fälle erreichen den Beratungsdienst des gemeinnützigen Vereins immer wieder. In der Regel gehen die Ratsuchenden fälschlich davon aus, dass mit den Pflegeleistungen ‚automatisch‘ auch eine Hilfe für die doppelten Mietkosten bewilligt würde.

Die Altersgrundsicherung deckt den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen im Rentenalter, deren wirtschaftliche Existenz sonst nicht gesichert werden kann. Die Höhe entspricht den Hartz-IV-Bezügen im Erwerbsleben. Weitere Erläuterungen und Informationen zu staatlichen Unterstützungsleistungen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit erhalten Ratsuchende im Beratungsdienst der BIVA. Die Juristen sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und dienstags und mittwochs von 13.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228 909048-0 und jederzeit unter der E-Mail-Adresse beratung@biva.de zu erreichen. Beratungen, die über eine kurze Auskunft hinausgehen, können nur gegen eine Aufwandsentschädigung von 30 € geleistet werden. Für Mitglieder ist die Gebühr in den 40 € Jahresbeitrag enthalten.