Jugendamt managt Vormundschaften von 74 Kinder und Jugendliche im Wartburgkreis

Wie ein «Schutzengel» – nur ohne Flügel: Vormunde kümmern sich derzeit um 74 Kinder und Jugendliche im Wartburgkreis. Und das mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Denn sie machen das, was eigentlich die Eltern tun: Sie ergreifen Partei für junge Menschen – sind deren «Anwälte im Alltag». Und trotzdem heißen sie – etwas angestaubt und bürokratisch – «Vormund». Dabei machen sie viel mehr als «Arbeit nach Aktenlage».

Ein Vormund sorgt dafür, dass es Kindern und Jugendlichen gut geht. «Wenn die Eltern dies nicht mehr leisten können oder wollen, dann kümmert sich das Jugendamt um einen Vormund», sagt Amtsleiter Bernd Scheumann vom Jugendamt im Wartburgkreis. Auf einen Vormund kommt dann auch rechtlich all das zu, was sonst die Eltern machen. Er verwaltet das Geld, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Und er sorgt dafür, dass sie in einer Pflegefamilie, in einem geeigneten Heim oder in einer betreuten Wohnung leben können.

«Ein Vormund hat zwar etwas von einem ‚Schutzengel für das Kind’. Er fällt aber nicht vom Himmel. Da gucken das Familiengericht und das Jugendamt schon ganz genau hin, wer die Vormundschaft und damit die Verantwortung bekommt. Oft ist dies der Amtsvormund», sagt Bernd Scheumann. Es gehe schließlich um eine enorme Verantwortung. Der Vormund habe eine zentrale Aufgabe: Er müsse die Interessen des Kindes fest im Blick haben. Oft gebe es Menschen, denen die Kinder bereits vertrauen. «Das können zum Beispiel Großeltern sein. Die Kinder werden aber auch entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung bei der Auswahl des Vormunds beteiligt» so Scheumann.

Für die Kinder und Jugendlichen sei ein Vormund so etwas wie ein neuer «Lotse fürs Leben». Fast immer hätten die jungen Menschen vorher Schlimmes erlebt: Wenn Eltern sehr krank oder gestorben sind, springe ein Vormund ein. «Und natürlich dann, wenn Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern – wenn sie es schlagen oder misshandeln», sagt Bernd Scheumann. Diese Eltern könnten und dürften dann nicht mehr für das Kind sorgen. In solchen Fällen entscheide sich das Familiengericht dafür, die Verantwortung teilweise oder ganz in die Hände eines Amtsvormunds zu legen. Der ist dann im Hauptjob «Kümmerer ums Kind».

Es komme darauf an, dass der Vormund unabhängig sei. Betreuer in einem Heim würden schon deshalb als Vormünder ausscheiden. «Schließlich ist das eine – die Kindererziehung – ihr Beruf; das andere – die Vormundschaft – eher eine Berufung. Beides darf aber nicht vermischt werden», erklärt Bernd Scheumann. Entscheidend sei, dass ein Vormund sich Zeit für das Kind nehme. Monatliche Besuche seien sogar vorgeschrieben. «Denn die persönlichen Gespräche sind wichtig. Genauso wie der regelmäßige Griff zum Telefon. Reden und zuhören – das ist das A und O. Der Draht zwischen Kind und Vormund sollte möglichst kurz sein. Denn Entscheidungen über den Kopf des Kindes hinweg sind selten gut», sagt Bernd Scheumann. Je älter ein Kind werde, desto mehr sollte es auch direkt mitentscheiden.

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