Nachbarschaftshilfe und Versicherungsschutz

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt in Zeiten des Corona-Virus ehrenamtliche, selbstorganisierte Projekte der „Nachbarschaftshilfe“ und stellt Zuwendungen in Höhe von insgesamt 30.000€ auf Grundlage der Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes zur Verfügung.

Förderfähig sind u. a. Aufwandsentschädigungen für die Erledigung von Botengängen, Sachkosten z. B. für Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sowie Fahrtkosten. Die Projektförderung erfolgt einmalig in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 300,00 € je Projekt.

Gefördert werden dabei Projekte von zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen (Initiativen, Projekte, Vereine), die ehrenamtlich Dienste der Nachbarschaftshilfe anbieten. Auch Unterstützungen für Hilfeleistungen im Rahmen der Migranten- und Flüchtlingshilfe sind möglich.

Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Kostenplans des Antrags summarisch zusammenzustellen sind, nachzuweisen.

Die Antragsstellung erfolgt für das Gebiet des Wartburgkreises über die Ehrenamtsbeauftragte des Wartburgkreises, Marlen Fischer. Das Antragsformular wird auf der Website www.wartburgkreis.de bereitgestellt und kann alternativ auch telefonisch unter 03695 615105 bei Frau Fischer angefordert werden.

Hinweis zum Versicherungsschutz
Ein selbstorganisiertes Ehrenamt in Thüringen ist unter der Voraussetzung einer Registrierung von: Name, Vorname; Anschrift und Einsatzort der ehrenamtlich Engagierten durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Thüringer Ehrenamtsstiftung abgesichert. Melden Sie sich dazu bei dem externen Ansprechpartner der SV SparkassenVersicherung – Herrn Klett unter der Telefonnummer 0151/12 56 90 18.

Wer im Rahmen einer Initiative tätig ist, sollte die Aktivitäten schriftlich festhalten. Der Name und das Wirken/Ziel der Initiative, Teilnehmer, eventuell Protokolle der Einsätze können hier für die Nachweispflicht im Schadensfall dienen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrten im eigenen/privaten KFZ.