Neue Regelungen beim Thüringer Erziehungsgeld ab 1. August

«Das Thüringer Erziehungsgeld wird insgesamt unbürokratischer. Die wichtigste Änderung ist, dass das Erziehungsgeld bereits ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt wird. Es kann damit direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld bezogen werden. Für Thüringer Eltern entfällt künftig die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege», sagte Taubert.

Das Erziehungsgeld beträgt monatlich zwischen 150 Euro und maximal 300 Euro, je nach Anzahl der kindergeldberechtigten Geschwisterkinder. Wird das Kind in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson nicht länger als fünf Stunden betreut, verringert sich der zustehende Monatsbetrag um 75 Euro. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich verringert sich der Anspruch um 150 Euro. Das Erziehungsgeld wird nach wie vor für maximal 12 Monaten gezahlt.

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2009 geboren sind, gibt es eine Übergangsregelung. Diese haben damit ebenfalls einen Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem geänderten Erziehungsgeldgesetz.

Weitere Auskünfte über die Anspruchsmodalitäten erteilen die zuständigen Wohnsitzgemeinden. Dort kann auch das Thüringer Erziehungsgeld beantragt werden.

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