Öffentliche Impf-Empfehlung in und nach Hochwassersituation

Das Hochwasser 2013 hat in Thüringen viele Schäden hinterlassen. Diese treten nach Rückgang der Pegelstände der Hochwasser führenden Flüsse zunehmend zu Tage.

Jetzt beginnen die Aufräumarbeiten in den betroffenen Gebieten. Bei diesen Arbeiten besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Deshalb empfiehlt das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit jedem, der mit diesen entsprechenden Tätigkeiten betraut ist, für einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) zu sorgen.

Der Krankheitserreger kommt in der Erde, im Straßenstaub, Gras sowie an Holzsplittern, Dornen und rostigen Nägeln vor. Bei Verletzungen der Haut oder Schleimhaut gelangt er in den Körper.

Gefährlich sind vor allem tiefe Wunden, an die keine Luft kommt. Das Krankheitsbild ist durch Muskelkrämpfe gekennzeichnet. Ist die Atemmuskulatur betroffen, droht der Erstickungstod. Trotz intensivmedizinischer Behandlung stirbt etwa ein Drittel der Patienten.

Die Erkrankung hinterlässt keine Immunität. Nur die Impfung schützt davor. Nach vollständiger Grundimmunisierung (3 Schutzimpfungen) ist alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung notwendig, um den Schutz aufrechtzuerhalten – auch im Erwachsenenalter.

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