Polizei und Jugendamt handelten

Das Amtsgericht Eisenach hatte am 19.12.2006 den Beschluss erlassen, einer 20-jährigen Mutter aus Eisenach die elterliche Sorge für zwei kleine Kinder im Alter von ein und zwei Jahren vorläufig zu entziehen. Ziel war es, die erhebliche Gefahr durch Vernachlässigung für die beiden kleinen Kinder abzuwenden.

Aus diesem Grund verschafften sich Jugendamt und Polizei am Dienstag Zutritt zur Wohnung der Kindesmutter. Den Beamten bot sich ein Bild der Verwahrlosung. Die Wohnung war äußerst unsauber und mit Müll und Unrat übersät. Nach Erkenntnissen des Gerichtes wurde die Wohnung seit Längerem nicht mehr mit Wärme und Warmwasser versorgt. Außerdem lagen Informationen darüber vor, dass sich Ratten im Haus befinden.

Das zweijährige Kind konnte in der Wohnung angetroffen und vom Jugendamt in Obhut genommen werden.

Das einjährige Kind wurde kurze Zeit später vom Jugendamt aus der Wohnung der Mutter des Kindesvaters geholt.

Beide Kinder befinden sich nun in der Obhut des Jugendamtes. Wie lange, wird das Gericht entscheiden müssen.

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