Rückforderungen von Kindergeldzahlungen kommen häufiger vor als vermutet

Thüringer Bürgerbeauftragte:

Medienberichten zufolge hätten in den ersten neun Monaten dieses Jahres fast 4000 Thüringer Familien zu Unrecht Kindergeld bezogen. Die betroffenen Eltern würden Rückforderungsbescheide der Familienkasse erhalten. Angesichts dieser Meldungen hat der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, darauf hingewiesen, dass längst nicht jede Rückforderung der Familienkasse tatsächlich berechtigt sein muss.
Herzberg wörtlich:

Meine Erfahrungen in diesem Bereich zeigen, dass Rückforderungen durch die Familienkassen nicht immer die tatsächlichen Situationen berücksichtigen bzw. rechtskonform sind. Nicht selten bildet ein Missverständnis bzw. ein fehlender Informationsabgleich den Hintergrund. Das trifft  insbesondere zu, wenn die Kinder über 18 Jahre alt sind und die jeweils aktuellen Lebensumstände nicht unverzüglich mitgeteilt wurden.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich bei Unsicherheiten zu ihrem Bescheid auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten unter buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de oder Tel.: 0361 37 71871 wenden.

Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Weitere Informationen unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de.

Anzeige
Anzeige