Steigende Kosten im sozialen Bereich

Wegen der steigenden Sozialausgaben hat der Deutsche Städtetag (DSt) gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund eine Resolution verabschiedet, in der eine deutliche Entlastung der Kommunen gefordert wird. Eisenachs OB Matthias Doht hat als Mitglied des DSt-Hauptausschusses diese Resolution an die Bundesregierung mit beschlossen.

Die Haushalte der Städte werden immer mehr von den Ausgaben im sozialen Bereich erdrückt. Kein anderer Posten steigt so rasch an. Die Sozialausgaben haben sich in 20 Jahren fast verdoppelt und erhöhen sich weiter – in diesem Jahr voraussichtlich auf insgesamt mehr als 41 Milliarden Euro.

Auch der Haushalt der Eisenach wird immer stärker mit Ausgaben belastet, die entstehen durch Pflege, Wiedereingliederung Behinderter, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie durch die Unterkunftskosten und weitere Hilfen für Arbeitslosengeld II-Empfänger.

Dazu kommt, dass die Ausdehnung der Betreuung für Kinder unter drei Jahren in Kindergärten ebenfalls zusätzliche Kosten verursacht.

Längst nicht alle dieser Ausgaben, die durch Bundesgesetze entstehen, werden auch vom Bund getragen.

Städtische Sozialausgaben: 22,7 Millionen – 4,9 werden nicht vom Bund erstattet
So gab die Stadt 2009 insgesamt 12,76 Millionen Euro für Sozialleistungen aus – darunter beispielsweise die Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Trotz der Mittel von Bund und Land musste die Stadt im vergangenen Jahr davon 1,5 Millionen Euro selbst tragen, also mehr als zehn Prozent der gesamten Ausgaben.

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Bei der ARGE Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) entstanden der Stadt Ausgaben in Höhe von 9,95 Millionen Euro (2008: 9,1 Millionen), beispielsweise für Beihilfen, Erstaustattung, Umzüge und die Begleichung von Mietschulden. Erstattet wurden dafür vom Bund aber nur 6,58 Millionen Euro (2008: 6,27 Millionen), so dass die Stadt im vergangenen Jahr rund 3,37 Millionen Euro selbst tragen musste (2008: 2,82 Millionen)
Insgesamt entstehen der Stadt Eisenach also rund 4,9 Millionen Euro an Ausgaben, die eigentlich Sache des Bundes sind.

Der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige wird für die Stadt Eisenach ebenfalls erhebliche Mehrkosten mit sich bringen. So fallen ab 2013 für die beiden neu entstehenden Kinderkrippen mit insgesamt 90 Plätzen zusätzlich rund 700000 Euro an Personal- und Sachkosten pro Jahr an.
Der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund weisen deshalb in ihrer Resolution mit Blick auf die Sozialausgaben auf folgendes hin:

• Die geplante Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger wird kritisch gesehen, weil dadurch weitere Lasten vom Bund auf die Kommunen verschoben werden (künftig weniger Renten-, aber mehr Grundsicherungsempfänger)

• Der Bund darf seine Beteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose nicht senken, sondern muss sie der tatsächlichen Kostenentwicklung anpassen.

• Mit Blick auf die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz oder in einem ersten Schritt eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe gefordert.

• Haushaltskonsolidierung durch ein Sparpaket auf Bundesebene ist notwendig.

• Sobald der Betreuungsbedarf für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige neu ermittelt ist, müssen Bund und Länder eine Antwort darauf geben, wie dies finanziert werden soll.

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