Taxi- und Mietwagenunternehmer informieren die Versicherten
der Barmer-GEK, DAK und AOK-Plus über vertragslosen Zustand

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. möchte darüber informieren, dass zwischen einem Großteil der Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer und den Krankenkassen DAK und der Barmer-GEK ab dem 01.01.2013 keine Verträge zur Durchführung von Krankenfahrten mehr bestehen.

Aus diesem Grund werden alle Versicherten der beiden Kassen ab dem 01.01.2013 nicht mehr aufgrund der ärztlichen Verordnung befördert, wo lediglich eine geringe Zuzahlung vom Versicherten entrichtet werden musste, sondern nach dem ortsüblichen Taxitarif. Der durch den Taxameter angezeigten Fahrpreis muss nach der Fahrt vom Fahrgast in bar entrichtet werden, dafür erhält der Versicherte eine Quittung.

Weiterhin werden auch die Versicherten der AOK-Plus von den Taxi- und Mietwagenunternehmern im Saale-Holzland-Kreis und in der Stadt Erfurt ebenfalls ab dem 01.01.2013 aufgrund eines gekündigten Vertrages nach dem örtlichen Taxitarif befördert. Auch hier gilt, der durch den Taxameter angezeigten Fahrpreis muss nach der Fahrt vom Fahrgast in bar entrichtet werden, dafür erhält der Versicherte eine Quittung.

Hintergrund für diese Maßnahmen gegenüber der DAK und der Barmer-GEK sind neue Einzelverträge und damit verbunden Kürzungen der Beförderungsentgelte von bis zu 14 % und dies bei stetig steigenden Kosten der Taxi- und Mietwagenunternehmer. Ähnliches gilt bei der AOK-Plus, diese hat zwar die Beförderungsentgelte leicht erhöht, dennoch ist ein wirtschaftliches Befördern damit nicht möglich. Jedoch konnte die AOK-Plus ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber den Unternehmern stets ausnutzen.

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Krankenkassen sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts und haben gegenüber der Bevölkerung eine Verantwortung. Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen in ländlich strukturierten Regionen liegt der Anteil der Beförderungen für Krankenkassen bei 80 – 90 % der Rest ist Gelegenheitsverkehr. In Städten wie Jena, Gera und Erfurt sind dies nur ca. 20 % der Beförderungen. Somit besteht gerade in ländlich strukturierten Regionen eine hohe Abhängigkeit von Krankenfahrten. Dies wird seit Jahren schon von der AOK-Plus und nun auch von der DAK und der Barmer-GEK ausgenutzt.

Bei einem Budgetanteil der Kassen für Krankenfahrten von unter 1 % und mehreren Milliarden Euro Gewinn im Jahr, stößt diese Handlungsweise auf absolutes Unverständnis bei den Unternehmern.

Zwischen den übrigen Krankenkassen und dem Taxi- und Mietwagengewerbe im Freistaat Thüringen besteht ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten, der für die Unternehmer anständige und den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten angepasste Rahmenbedingungen vorsieht.

Aus diesem Grund ist es nur verständlich, dass das Thüringer Taxi- und Mietwagengewerbe von der DAK, Barmer-GEK und der AOK fordert, dem Rahmenvertrag beizutreten.

Wir hoffen auf das Verständnis der Versicherten, denn auch die Taxi- bzw. Mietwagenfahrer möchten am Monatsende einen auskömmlichen Lohn erhalten.

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