Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils häufigster Grund für Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Im Jahr 2013 wurden in Thüringen 1165 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 62 Maßnahmen bzw. 5,6 Prozent mehr als im Jahr 2012.

Der häufigste Grund für die Veranlassung einer Inobhutnahme war mit 31,4 Prozent die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Weitere Schwerpunkte bildeten mit 15,0 Prozent die Beziehungsprobleme und mit 10,6 Prozent die Vernachlässigung der Kinder und Jugendlichen. In 295 Fällen wurde die Inobhutnahme auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen.

Rund die Hälfte (51,9 Prozent) der im Jahr 2013 in Obhut Genommenen waren Mädchen. Im Jahr 2012 lag dieser Anteil noch bei 55,0 Prozent. Die Altersgruppe der 14 bis unter 16 Jährigen war mit 258 Maßnahmen und damit mit einem Anteil von 22,1 Prozent am häufigsten an den Maßnahmen beteiligt. Für Jugendliche im Alter von 16 bis unter 18 Jahren wurden in 216 Fällen bzw. bei 18,5 Prozent Schutzmaßnahmen ergriffen (2012: 15,9 Prozent).

Fast die Hälfte der Maßnahmen (45,6 Prozent bzw. 531 Fälle) wurde von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten veranlasst. In weiteren 237 Fällen regten die Jugendlichen die Maßnahmen selbst an, in 168 Fällen die Polizei oder eine Ordnungsbehörde.

Drei Viertel der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen wurden in Einrichtungen untergebracht. Die Übrigen fanden Aufnahme bei einer anderen geeigneten Person oder in einer sonstigen Wohnform.

Knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (44,5 Prozent) kehrten am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme zu den Personensorgeberechtigten zurück. In 334 Fällen (26,2 Prozent) wurden erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet.

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