Wohngeld-Plus-Gesetz: Pflegeheimbewohner sollten Anspruch prüfen

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft – so hat der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen. Damit steigt nicht nur der monatliche Zuschuss, sondern auch der Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb rät der BIVA-Pflegeschutzbund allen Pflegeheimbewohner:innen, die noch kein Wohngeld beziehen, ihren Anspruch zu prüfen.

Vielen Heimbewohnerinnen und -bewohnern ist gar nicht klar, dass sie Wohngeld beantragen können, sagt Ulrike Kempchen, leitende Juristin des BIVA-Pflegeschutzbundes. Mit dem neuen Wohngeld Plus und wegen der aktuell exorbitanten Entgelterhöhungen lohnt es sich doppelt, den eigenen Wohngeld-Anspruch zu prüfen.

Durch die Wohngeldreform sollen zwei Millionen Haushalte dauerhaft unterstützt werden. Wenn der Bundesrat zustimmt, können ab 2023 4,5 Mio. Menschen durchschnittlich 370 Euro Wohngeld monatlich beziehen – das bedeutet eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten und eine Verdoppelung der Monatsrate. Das Wohngeld Plus wird zudem eine Heizkosten- und Klimakomponente zum Ausgleich der aktuellen Mehrkosten enthalten.

Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, das gilt auch für Bewohner:innen einer stationären Einrichtung im Sinne des jeweiligen Landesheimgesetzes. Wohngeld kann derjenige beziehen, dessen verwertbares Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt. Ausgeschlossen ist, wer bestimmte andere Leistungen für die Wohnung bezieht, etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Wichtig: Wohngeld erhält man nicht automatisch, es muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden.
Weitere Informationen unter https://www.biva.de/deutsches-pflegesystem/pflege-leistungen-finanzierung/stationaer/wohngeld-fuer-pflegeheimbewohner/

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