Bürgerschaftliches Engagement in Sportvereinen wird gestärkt

Übungsleiter in Sportvereinen werden auf Vorschlag der Bundesregierung künftig sozialversicherungsrechtlich in aller Regel nicht mehr als abhängig Beschäftigte, sondern als Selbstständige behandelt. Das entspricht auch der Einstufung nach dem geltenden Steuerrecht. Damit sind sie bis zu einem Verdienst von 930 DM und einer Tätigkeit von weniger als 15 Stunden nicht mehr beitrags- und meldepflichtig.
Bundesinnenminister Otto Schily erklärt dazu:
„Der von vielen Sportvereinen beklagte bürokratische Aufwand für Meldungen und Beitragszahlungen an die Sozialversicherungsträger wird künftig entfallen. Dies ist eine weitere wichtige Maßnahme, das bürgerschaftliche Engagement in den Sportvereinen zu stärken. Dafür setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich ein.“
Die Bundesregierung hat bereits durch frühere Initiativen die sogenannte Übungsleiterpauschale um 50 Prozent auf 3600 DM jährlich erhöht und den Kreis der Begünstigten auf Betreuerinnen und Betreuer (medizinische, physiotherapeutische oder technische Betreuung) erweitert. Außerdem ist das Durchlaufspendenverfahren über die Stadtverwaltungen abgeschafft worden. Gemeinnützige Vereine können jetzt Geldspenden unmittelbar entgegennehmen und Spendenquittungen selbst ausstellen.

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