Bund fördert Bau eines Skitunnels

Bundesinnenminister Otto Schily hat dem Deutschen Skiverband, dem Deutschen Sportbund, dem Freistaat Thüringen und der Stadt Oberhof die Unterstützung beim Bau eines Skitunnels zugesagt.

„Das Konzept aus Oberhof ist überzeugend und erscheint auch unter Kostengesichtspunkten als grundsätzlich tragfähig,“ so Schily. „Gemeinsam mit dem Deutschen Skiverband und dem DSB sind wir vor allem aus sportfachlichen Gesichtspunkten zu der Entscheidung gekommen, dass Oberhof ein optimaler Standort für diese innovative Trainingsstätte ist. Der Bund wird sich am Bau des Skitunnels mit einem angemessenen Anteil beteiligen. Die Oberhofer Konzeption wird Grundlage für die weiteren Bau- und Kostenplanungen sein. Der Skitunnel in Oberhof ist wichtig für den Sportstandort Deutschland. Damit werden sich die Trainingsbedingungen für die deutschen Wintersportler maßgeblich verbessern. Zusätzlich wird die Anlage auch für den Nachwuchsleistungssport und den Breitensport zur Verfügung stehen. Somit profitieren nicht nur unsere Spitzensportlerinnen und -sportler von der Investition, sondern die gesamte Region.“

Aktuelle Planung ist, dass die konzeptionellen Arbeiten 2005 abgeschlossen sein werden: „Dann soll zügig mit den Bauarbeiten begonnen werden, damit der Skitunnel den Sportlerinnen und Sportlern für die erfolgreiche Vorbereitung auf die Olympischen Winterspiele 2010 rechtzeitig zur Verfügung steht,“ so Schily.

Die Sportstättenbauförderung für den Hochleistungssport ist ein wichtiger Bereich des Sportförderprogramms der Bundesregierung. Sie wird vom Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit den Organisationen des Sports, den Ländern und den Kommunen umgesetzt. Um international weiterhin einen vorderen Platz im sportlichen Vergleich einzunehmen, brauchen die Spitzenathletinnen und Spitzenathleten Einrichtungen für Training und Wettkampf, die höchsten Ansprüchen genügen.

2004 stellt die Bundesregierung insgesamt rund 22,7 Millionen Euro für die Förderung des Sportstättenbaus im Spitzensport zur Verfügung.

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