Bundessportgericht wies Einspruch des SC DHfK Leipzig zurück

Sieg des ThSV Eisenach über den SC DHfK Leipzig vom 16. Spieltag hat Bestand

Die zweite Kammer des Bundessportgerichts hat am 06.03.2024 den Einspruch des SC DHfK Leipzig gegen die Wertung der Partie des 16. Spieltages der laufenden Saison zwischen dem ThSV Eisenach und dem SC DHfK Leipzig zurückgewiesen. Der ThSV Eisenach hatte die Begegnung am 08.12.2023 mit 25:24 für sich entschieden.

Was war an jenem Tag passiert?

Während eines Team-Time-Outs der Leipziger bei Spielzeit 58:49 lief aus Sicht der Leipziger die Spielzeit sechs Sekunden weiter. Nach dem Anschlusstreffer der Gäste zum 25:24 war der ThSV in Ballbesitz, verlor den Ball aber zwei Sekunden vor dem Spielende. Ein vermeintlicher Tempogegenstoß der Leipziger wurde durch das Schlusssignal unterbrochen. Der SC DHfK Leipzig legte darauf Einspruch gegen die Spielwertung ein und beantragte bei der erstinstanzlich zuständigen zweiten Kammer des Bundessportgerichts des DHB die Neuansetzung des Spiels und berief sich auf einen spielentscheidenden Regelverstoß.

Diesen Einspruch wies das Gericht allerdings zurück. Es ließ offen, ob überhaupt ein Regelverstoß durch Schiedsrichter, Zeitnehmer oder Sekretär vorgelegen hat, stellte aber fest, dass ein solcher Regelverstoß jedenfalls nicht spielentscheidend gewesen sei. Spielentscheidend wäre ein (vermeintlicher) Regelverstoß nach der Rechtsprechung der DHB-Gerichte hier gewesen, wenn ohne den Regelverstoß das Spiel mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest unentschieden ausgegangen wäre. Die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit hat das Gericht nicht erkennen können.

Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding, selbst Vereinsmitglied des ThSV Eisenach, der die Eisenacher in diesem Verfahren vertritt, erklärte:

Das Gericht ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt und hat nach meiner Auffassung richtig entscheiden, so der Experte für Handballrecht aus Ostwestfalen.  

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Karsten Günter, Geschäftsführer des SC DHfK Leipzig, bestätigte Rechtsmittelverzicht. Die Sachsen akzeptieren das Urteil, legen keinen Einspruch ein.

Ich bin froh über die Entscheidung. Einer Entscheidung im Sinne des Sports. Unsere Mannschaft, unsere riesige Anhängerschaft, das gesamte Umfeld sind erleichtert. Zwei zurecht erkämpfte Punkte verbleiben zurecht auf dem Konto des ThSV Eisenach, betont ein erleichterter Rene Witte, Geschäftsführer des Traditionsvereines von der Wartburg. Handballspiele sollen auf dem Feld entschieden werden, nicht am grünen Tisch. Auch in besagter Begegnung haben die Spieler beider Teams die sportliche Entscheidung herbeigeführt. Und genau darum ging es im Entscheid des Bundessportgerichts, ergänzt Rene Witte.

Er dankte zugleich Rechtsanwalt Helge- Olaf-Käding für seine Arbeit mit ganz viel Engagement.

Wir sind stolz, dass Helge-Olaf Käding uns in dieser Sache vertreten hat, unterstreicht Rene Witte. Wir konzentrieren uns nun auf die anstehenden sportlichen Aufgaben, freuen uns auf das Rückspiel am Sonntag, 24.03.2024 in Leipzig, zu dem uns 900 blau-weiße Fans per Sonderzug begleiten werden, ergänzt der Geschäftsführer des ThSV Eisenach.

Th. Levknecht (Pressesprecher)

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