Zuschauerlenkung zur Wartburg Rallye

Das Forstamt Marksuhl weist im Zusammenhang mit der am Wochenende (27./28.07.2018) stattfindenden Warburg Rallye auf die Bestimmungen des Thüringer Waldgesetzes hin und bittet die Besucher der Veranstaltung um Beachtung.

Durch die seit Wochen anhaltende Trockenheit besteht eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Auch durch die geringen Niederschläge des zurückliegenden Wochenendes hat sich diese Gefahr nicht verringert. Es gilt im Wald absolutes Rauch- und Grillverbot. Fahrzeuge dürfen nicht auf der trockenen Vegetation parken, da auf Grund des erhitzten Katalysators eine Entzündung sehr leicht möglich ist. Glasflaschen und Scherben sollten auf keinen Fall weggeworfen werden, da diese bei Sonneneinstrahlung als Brennglas wirken. Alle Besucher werden zur besonderen Umsicht aufgerufen!

Entsprechend § 6 Abs. 6 Thüringer Waldgesetz ist es verboten, Waldwege mit Fahrzeugen zu befahren. Nach geltendem Recht besteht keine Notwendigkeit, die Wege eindeutig mit Schildern zu kennzeichnen.

Für die Besucher der Veranstaltung ist es nicht möglich, ihre Zuschauerplatze zwischen den einzelnen Wertungsstrecken über die Waldwege zu erreichen. Die Landesforstanstalt wird in Zusammenarbeit mit der Polizei vermehrt Kontrollen vornehmen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

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