1 Milliarde Euro für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2018

Im Jahr 2018 wurden von den öffentlichen Haushalten in Thüringen 1.093 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 52,5 Millionen Euro bzw. 5,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit lagen die Auszahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe, wie im Jahr 2017, erneut über 1 Milliarde Euro.

Knapp drei Viertel der Auszahlungen (787,3 Millionen Euro bzw. 72,0 Prozent) wurden für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und weitere 305,7 Millionen Euro bzw. 28,0 Prozent für Einzel- und Gruppenhilfen geleistet. Die Auszahlungen für Einrichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 50,5 Millionen Euro bzw. 6,9 Prozent und die Auszahlungen für Einzel- und Gruppenhilfen um 1,9 Millionen Euro bzw. 0,6 Prozent.

Der Hauptanteil der Auszahlungen im Bereich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fiel mit 713,0 Millionen Euro auf die Tageseinrichtungen für Kinder. Das entsprach einem Anteil von 90,6 Prozent. Im Jahr 2017 wurden dafür 665,7 Millionen Euro ausgegeben (90,3 Prozent). Weitere 20,5 Millionen Euro entfielen auf Einrichtungen der Jugendarbeit. Hier stiegen die Ausgaben gegenüber 2017 um 0,7 Millionen Euro bzw. 3,6 Prozent.

Ausgabenschwerpunkt im Bereich der Einzel- und Gruppenhilfen bildete wie bereits in den vergangenen Jahren die Hilfe zur Erziehung. Mit 168,9 Millionen Euro betrug der Anteil 55,3 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es 165,7 Millionen Euro mit einem Anteil von 54,6 Prozent.

Den Auszahlungen standen Einzahlungen (1) in Höhe von 86,1 Millionen Euro gegenüber. Somit betrugen im Jahr 2018 die reinen Auszahlungen 1.007 Millionen Euro. Das waren 54,7 Millionen Euro bzw. 5,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Bezogen auf die Bevölkerung Thüringens wurden im Jahr 2018 je Einwohner durchschnittlich 469 Euro für die Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben (2017: 442 Euro).

1) Einzahlungen setzen sich u.a. aus Gebühren, Entgelten und sonstigen Einzahlungen von Einrichtungen als auch aus Rückflüssen von Zuschüssen, Darlehen und Beteiligungen freier Träger der Jugendhilfe zusammen

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