Neuer Bedarfsplan: Viele Bewerbungen auf freie Arzt- und Psychotherapeutensitze in Thüringen

Bei den Thüringer Zulassungsausschüssen für Ärzte und Psychotherapeuten sind nach Veröffentlichung des neuen Bedarfsplanes mehr als 300 Bewerbungen auf freie Arzt- und Psychotherapeutensitze eingegangen. Besonders groß ist das Interesse an der psychotherapeutischen Versorgung. Für die 17,5 freien Sitze gingen 237 Bewerbungen ein. Viele Psychotherapeuten bewarben sich mehrfach, jeweils in verschiedenen Regionen. Der Zulassungsausschuss für Ärzte erhielt 68 Bewerbungen, verteilt auf unterschiedliche Fachgruppen.

Fünf Interessenten für Hausarztsitze im Raum Meiningen
Auf die aktuell 55 freien Sitze für Hausärzte in Thüringen bewarben sich 14 Interessenten, fünf von ihnen im Raum Meiningen. In dem flächenmäßig relativ großen Planungsbereich im Südwesten Thüringens sind 6,5 Hausarztsitze frei. Vor allem in Orten, die weiter von der Kreisstadt entfernt sind, war es Hausärzten zuletzt schwer gefallen, Nachfolger zu finden. Bewerbungen von Hausärzten gab auch es in den Regionen Neuhaus-Lauscha, Bad Lobenstein, Eisenach-Land, Arnstadt, Kahla, Hildburghausen und Zeulenroda/Triebes.

Im fachärztlichen Bereich erhielt der Zulassungsausschuss allein 24 Bewerbungen auf Sitze für Nervenärzte (Neurologen und Psychiater). In dieser Fachgruppe waren durch die neue Bedarfsplanung mit 21,5 die meisten Arztsitze neu entstanden. Außerdem bewarben sich u. a. Urologen, HNO-Ärzte Kinderärzte und zwei Rheumatologen.

Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, zeigt sich über das Interesse an der vertragsärztlichen und -psycho-therapeutischen Versorgung in Thüringen erfreut:

Besonders freut mich, dass sich die Bewerber für Stadt und Land gleichermaßen interessieren. Die KV wirbt seit Jahren für die ambulante Tätigkeit in Thüringen. Wir fördern junge Ärzte, die zu uns kommen wollen, sowohl inhaltlich als auch finanziell. Das löst zwar nicht jedes Problem, bewirkt aber mehr als Jammern über Ärztemangel.

Sorge über Situation der augenärztlichen Versorgung
Besorgt zeigt sich Frau Dr. Rommel über die Situation der augenärztlichen Versorgung in Thüringen:

Die Zahl der unbesetzten Augenarztsitze steigt kontinuierlich und beträgt aktuell 13,5. Auf keinen dieser Sitze erhielt der Zulassungsausschuss eine Bewerbung, und das obwohl wir mit dem Programm „WeitBlick“ auch diese Fachgruppe systematisch fördern und dabei in vielen Augenarztpraxen und den Augenkliniken in Gera und Erfurt starke Partner haben. Das Problem, junge Augenärzte für Thüringen zu finden, beschränke sich jedoch nicht auf die ambulante Versorgung, ergänzt Frau Dr. Rommel.

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Es beginne beim Studium, setze sich in der Facharztweiterbildung fort und zeige sich in der Versorgung in Praxen wie Kliniken. Die KV Thüringen ruft alle Beteiligten auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Besetzung der freien Sitze ab Herbst
Die Bewerbungen auf die freien Sitze werden jetzt vom Zulassungsausschuss für Ärzte und dem für Psychotherapeuten in Thüringen geprüft. Ab dem Herbst entscheiden die Ausschüsse über die Besetzung. Ärzte und Psychotherapeuten, die den Zuschlag erhalten, haben dann jeweils drei Monate Zeit, um ihre Praxis zu eröffnen bzw. ihre Arbeit als Angestellte aufzunehmen. Bewerbungen auf noch freie Sitze sind jederzeit beim Zulassungsausschuss möglich.

Hintergrund: Kleines „Bedarfsplan-Lexikon“ – Was ist …

… der Bedarfsplan:
Wie viele Ärzte und Psychotherapeuten welcher Fachrichtungen für die ambulante Versorgung von wie vielen Menschen ausreichend sind, hat der Bundestag per Gesetz definiert. Details dazu legt der so genannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, ein Gremium aus Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Auf Basis dieser rechtlichen Vorgaben errechnet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen, wie viele Ärzte bzw. Psychotherapeuten in welchen Thüringer Regionen (Planungsbereichen) praktizieren dürfen. Das Ergebnis wird Bedarfsplan genannt.

… ein Planungsbereich:
Ein Planungsbereich ist eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) definierte Region, für die die KV Thüringen errechnen muss, wie viele Ärzte bzw. Psychotherapeuten hier nach den rechtlichen Vorgaben praktizieren dürfen. Die Planungsbereiche sind, je nach Fachgruppe, unterschiedlich groß: bei der hausärztlichen Versorgung entsprechen sie meist den Mittelbereichen, damit sich die Hausarztsitze gut über das Land verteilen. In der fachärztlichen Versorgung sind die Planungsbereiche größer: vom Landkreis (z. B. in der augenärztlichen Versorgung) bis zu ganz Thüringen (z. B. bei Neurochirurgen oder Pathologen).

… ein Arztsitz:
Ein Arztsitz/Psychotherapeutensitz ist die Berechtigung (Zulassung), in einem Planungsbereich Kassenpatienten ambulant zu behandeln. Es gibt „volle Sitze“ und „Teil-Sitze“ (z. B. halber Sitz) – damit wird der Umfang der Tätigkeit festgelegt. Innerhalb des Planungsbereichs kann der Arzt bzw. Psychotherapeut frei wählen, wo er praktiziert (Niederlassungsfreiheit). Mit dem Sitz übernimmt er aber auch einen Versorgungsauftrag, d. h. er verpflichtet sich, im Umfang seines Sitzes Patienten zu versorgen.

… der Zulassungsausschuss:
Der Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen entscheidet in jedem einzelnen Fall über die Zulassung von Ärzten für die vertragsärztliche Versorgung. Psychotherapeuten haben einen eigenen Zulassungsausschuss. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus drei Vertretern der Krankenkassen und drei Ärzten bzw. Psychotherapeuten. Sie entscheiden unabhängig auf der Basis der Qualifikation der Bewerber und des geltenden Rechts. Die KV Thüringen übt keinen Einfluss auf die Entscheidungen aus.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen ist die Selbstverwaltung der rund 4.500 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat. Mehr über die KV Thüringen sowie Hintergrundinformationen über die Kassenärztliche Versorgung in Thüringen finden Sie im Internet auch unter www.kvt.de.

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