1,1 Mio. Euro Soforthilfen für Landwirtschaft bewilligt, Servicehotline eingerichtet

Mit Stand 29. April wurden von der Thüringer Aufbaubank 1,1 Mio. Euro für 80 Betriebe des Land- und Gartenbaus, für Forst- und Fischereibetriebe an Corona Soforthilfen bewilligt. Die Mittel wurden mehrheitlich von Agrarbetrieben beantragt. Zudem hat das Landwirtschaftsministerium eine Servicehotline  eingerichtet.

Mit den Soforthilfen und der Hotline unterstützen wir unsere Agrar- und Gartenbaubetriebe, Forst- und Fischereiunternehmen, damit sie bestmöglich durch diese schwierige Zeit kommen, so Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.

Die Soforthilfen für Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und der Fischerei können seit dem 9. April bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. Bisher wurden 80 Anträge und insgesamt 1,1 Mio. Euro bewilligt, von denen bereits 971.000 Euro an 70 Betriebe ausgezahlt wurden. Mit 55 Anträgen sind die Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigen am stärksten vertreten. Bis 31. Mai 2020 besteht die Möglichkeit, die Soforthilfen bei der TAB zu beantragen: Die Formulare stehen bereit unter: www.aufbaubank.de/corona

Um die Unternehmen bei Fragen zu Hilfsmaßnahmen, die über die Soforthilfe hinaus gehen zu unterstützen, hatte Landwirtschaftsminister Hoff gegenüber dem Thüringer Bauernverband eine clearing-Stelle für Auskünfte zu Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise angekündigt.

Die Hotline ist seit Montag, zunächst für 2 Wochen, täglich von 10 bis 15 Uhr  frei geschaltet: Telefon-Nummer +49 (0) 361 574199612.

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Die Corona-Krise betrifft auch die Bereiche der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Im Zuge der Hilfsmaßnahmen für diese Bereiche stehen mittlerweile auf verschiedenen Ebenen Unterstützungsangebote für Finanzhilfen zur Verfügung.  Aufgabe der clearing-Stelle im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist vor allem die Erteilung von Auskünften zu weiteren Finanzhilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Das betrifft:

  • Förderrichtlinie des TMIL zu Corona-Soforthilfen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe in Thüringen
  • Bürgschaften im Bereich Landwirtschaft der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT)
  • Hilfsprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt am Main (LR)

Die Soforthilfe ist nach der Anzahl der Beschäftigten im antragstellenden Unternehmen gestaffelt. Die Beihilfen betragen zwischen 9.000 und 30.000 Euro für Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Dafür stehen 9 Mio. Euro aus dem Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbständige bereit. Weitere 3 Mio. Euro der Soforthilfen stammen aus Landesmitteln.

Die Antragstellung muss bis zum 31.05.2020 erfolgen und die Auszahlungen werden bis zum 31.07.2020 abgeschlossen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der Aquakultur und Teichwirtschaft, die im Haupterwerb arbeiten, ihren Betriebssitz in Thüringen haben und in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind.

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