17,6 Millionen Euro 2021 für den Alltags-Radwegebau in Thüringen eingeplant

Für die Thüringer Alltagsrad- und Fußwegeinfrastruktur sind in diesem Jahr 17,6 Millionen Euro eingeplant.

Die Landesregierung steht zu ihrem klaren Bekenntnis, den Radwegebau in Thüringen voranzubringen, sagte heute Susanna Karawanskij, Staatssekretärin für Infrastruktur, die sich heute (25. März) in einer Videokonferenz mit interessierten Landtagsabgeordneten zum Thema austauschte.

Alleine für die Förderung kommunaler Radwege gibt es zwei Förderprogramme, in denen fast 10 Millionen Euro vorgesehen sind.

Für die Förderung kommunaler Radwege stehen das mit Landesmitteln untersetzte Förderprogramm kommunale Verkehrsinfrastruktur und das Sonderprogramm „Stadt- und Land“, das vom Bund aufgelegt wurde, zur Verfügung.

Alle förderfähigen und hinreichend vorbereiteten Maßnahmen, die von den Kommunen beantragt wurden, werden wir in eines der beiden Programme aufnehmen können. Beim Bundesprogramm sind noch Anmeldungen für Projekte möglich, die im laufenden Jahr starten können, sagte Karawanskij.

Diese müssen aber schon so weit vorbereitet sein, dass 2021 mindestens die Vergabe der Bauleistung erfolgen kann.

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Am 31. März endet auch in beiden Programmen die Anmeldefrist für die Projekte, mit denen die Kommunen erst 2022 starten wollen. In diesem ersten Schritt der Anmeldung, ist es nicht nötig, alle vorbereiten Unterlagen für die Durchführung fertiggestellt zu haben.

Das Verfahren ist einfach gehalten, so dass die Kommunen auch jetzt noch überlegen können, kurzfristig weitere Radwegevorhaben anzumelden, sagte Karawanskij.

Detaillierte Unterlagen sind erst später nachzureichen.

Im Bereich der Landes- und Bundesstraßen sind im laufenden Haushaltsjahr 3,3 Millionen Euro eingeplant.

In Zukunft wollen wir Planung und Bau von Radwegen an den Landesstraßen vereinfachen und beschleunigen. Wir prüfen dazu gerade, ob das Beweislastumkehr-Prinzip, das bei Bundesstraßen schon gilt, auch auf Landesstraßen anwendbar sein kann, sagte Karawanskij.

Das würde bedeuten, dass dann ein Nachweis erbracht werden muss, wenn bei Neu-, Um- und Ausbau einer Landesstraße kein Radweg gebaut werden soll.